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Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nina H. •

Setzen Sie sich auch für das Recht zur Selbstbestimmung für die Menschen ein, die rechtlich am wenigsten Kontrolle über ihr eigenes Leben haben (z.B. Minderjährige und Menschen mit Betreuungsbedarf)?

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Hallo, wir haben uns dafür eingesetzt, dass Minderjährige ab 14 Jahre die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
Bei Personen mit Betreuer gibt zwar der Betreuer die notwendige Erklärung ab, diese ist aber von einer Genehmigung des Betreuungsgerichts abhängig, welches wiederum die  Genehmigung erteilt, wenn die Erklärung dem Wunsch oder dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht. 

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