Selbstbestimmungsgesetz: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Selbstbestimmung von Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung bewahrt wird?
Sehr geehrter Frau Ganserer,
ich schreibe Ihnen besorgt über den aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, speziell § 3 Abs. 3. Dieser könnte Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung stärker von Betreuern abhängig machen und Diskriminierung begünstigen.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Selbstbestimmung dieser Menschen bewahrt wird? Was tun Sie, um sicherzustellen, dass ihre Rechte geschützt sind? Wie stehen Sie zu einer Stärkung der Selbstbestimmung, auch für Personen unter Betreuung?
Ich bitte um Ihre Unterstützung, um sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht für alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, gewahrt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin G.
Hallo,
Auch bei Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung gilt die Selbstbestimmung. Zwar gibt bei Menschen mit einem Betreuer dieser die entsprechende Erklärung formal ab, jedoch ist im Gesetz klar formuliert, dass der Wunsch oder der mutmaßlichen Willen des Betreuten die entscheidende Rolle spielt.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Viele Grüße,
Tessa Ganserer