Neues SBGG
Hallo Tessa,
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll verabschiedet werden. Ich bin davon betroffen.
Darf ich bei einem Änderung des Geschlechtseintrags zu divers meinen Vornamen (Sebastian) behalten?
Hallo Sebastian,
danke für deine Frage. Im aktuellen Gesetzentwurf steht »§2 (3) Mit der Erklärung nach Absatz 1 sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.« Während eine vorherige Version des Gesetzentwurfs außerdem eine Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung als Option wie im TSG weiterhin ermöglichen wollte, ist dieser Absatz im aktuellen Entwurf nicht mehr zu finden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist. Es gibt ja allerlei Gründe, weshalb Personen nur eine Änderung wollen und nicht direkt beides gleichzeitig.
Wir bleiben also dran! Herzliche Grüße