Ich möchte gerne wissen wie und ob sie sich für meine Berufs-und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.
Durch das neue TAMG wird mir als Tierheilpraktikerin die Existenzgrundlage entzogen. Ich habe eine langjährige und Ausbildung als Tierheilpraktikerin absolviert und besitze daher ein fundiertes Wissen in diesem Bereich. Durch das neue Gesetz ist die Ausübung des Berufs aber so gut wie unmöglich. Die Argumente vieler Parteien, dass der Beruf des Tierheilpraktikers zu einem anerkannten Beruf werden muss ist absolut richtig und wird von den Verbänden auch schon seit Jahren gefordert, aber man geht hier in der falschen Reihenfolge vor. Die Anerkennung des Berufs hätte vor der Verabschiedung des neuen TAMG erfolgen müssen. Ich habe viel Zeit und Geld in die Ausbildung gesteckt und bin aufgrund der Gesetzesänderung nun nicht in der Lage, den Beruf vernünftig auszuüben.
Hallo Ursula W.,
Seit Januar 2022 sind zwar die Behandlungsmöglichkeiten für Tierheilpraktiker*innen durch das neue TAMG eingeschränkt worden, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht dies nun als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Haustiere dürfen folglich ohne tierärztliches Rezept mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika weiterhin durch Tierhomöopath*innen und Tierheilpraktiker*innen versorgt werden, nur Lebensmittel liefernde Tiere sind ausgenommen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, eine Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen im Bereich der Tierheilkunde einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tessa Ganserer