Portrait von Tessa Ganserer
Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
75 %
44 / 59 Fragen beantwortet
Frage von Laura H. •

Bekommen Mütter die in Mutterschutz sind, die sonst aber berufstätig sind die Energiepauschale auch ausgezahlt?

Sehr geehrte Frau Ganserer,
mein Mann und ich erwarten Ende September voraussichtlich 23.09.22 unser erstes Kind. Die Energiepauschale kommt Ende September. Da ich seit 6 Wochen im Mutterschutz bin und mein Mann ab der Geburt in Elternzeit ist, fragen wir uns natürlich ob wir dann beide keine 300 Euro bekommen.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Laura H

Portrait von Tessa Ganserer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo L.,

auch im Mutterschutz stehen Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis; ebenso in der Elternzeit. Die Voraussetzung für die Auszahlung der Energiepreispauschale ist erfüllt. Vertiefende Informationen finden Sie unter: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Team Tessa Ganserer

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Tessa Ganserer
Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen