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Tessa Ganserer
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Frage von Dariyan K. •

Beim SBGGEG müssen die Vornamen zum "gewählten Geschlecht" passen. Was bedeutet das für (d) und (k.A.)?

Die Frage bezieht sich ausschließlich auf Personen, die bisher (w) oder (m) zugeordnet sind, aber ihren Eintrag zu (d) oder (k.A.) ändern möchten, vornehmlich nonbinäre und intergeschlechtliche Personen. Nicht alle von ihnen wählen kurzfristig einen neuen Namen, sondern benutzen schon lang im privaten Kontext den korrekten Vornamen und möchten diesen auch eintragen.

Müssen bei den genannten Optionen (d / k.A.) zwingend geschlechtsneutrale Vornamen angegeben werden und wenn ja,

1) wer bestimmt darüber, welche Namen dafür in Frage kommen - das zuständige Standesamt?

2) wo kann man die vollständige (amtlich gültige) Information über alle zulässigen Vornamen erhalten?

3) kann das Standesamt Vornamen zur Eintragung ablehnen, wenn diese (willkürlich oder tatsächlich) nicht den Geschlechtseinträgen (d) bzw. (k.A.) entsprechen?

Wenn nein,

1) ist die Wahl hinsichtlich geschlechtlicher Konnotation frei?

2) dürfen Kombinationen wie Emily Erik angegeben werden?

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