Warum führen gehäufte Verstöße gegen das Hessische Naturschutzgesetz und den Bebauungsplan zu keiner Reaktion des Kreises oder der oberen Bauaufsichtsbehörde?
Analog Hess. Naturschutzgesetz & Punkt 9 des gültigen Bebauungsplans für Rödermark-Waldacker sind auf Grundstücken, die mehr als 25m hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze liegen (Hinterliegergrundstücke), keine Wohngebäude mit 3 Wohnungen zulässig. Der "erfolgreiche" Verstoß gegen Punkt 9 führte in Folge zu einem Verstoß gegen Punkt 7 (deutliche Überschreitung von maximal 40% Versiegelung des Vorgartens für die Schaffung weiterer Pkw-Stellplätze), was widerum zu Verstößen gegen 12.1, 12.2 und 12.3 führte, da sämtliche Bäume gefällt und nicht ersetzt wurden.
a) Novelle des Hess. Naturschutzgesetzes, Ende 05/23 inkl. Rückbau von vorhandenen Autostellplätzen
b) https://staedtebaufoerderung-roedermark.de/
c) https://buergergis.kreis-offenbach.de/apps/bplan/bplan_online.htm
d) https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hitze-innenstaedte-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE