Sehr geehrter Herr Al-Wazir, was halten Sie davon, dass RP Darmstadt die Einbürgerung der hochqualifizierten Fachkräfte blockiert und keine Rücksicht auf Krieg in Russland und Ukraine nimmt?
Sehr geehrter Herr Al-Wazir, Sie sind der Hessische Wirtschaftsminister. Viele Unternehmen in Hessen sind vom Fachkräftemangel akut betroffen. Gleichzeitig blockiert das RP Darmstadt Einbürgerung hochqualifizierter Arbeitnehmer und damit ihre Bindung an Deutschland. Obwohl die Mehrstaatigkeit inzwischen im Koalitionsvertrag verankert ist, lässt RP Darmstadt selbst vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht zu und verhindert die Einbürgerung vieler hochqualifizierter Menschen. Es gibt keine Ausnahme für Ukrainische und Russische Staatsbürger, sie werden einfach nicht eingebürgert, bis die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft nicht erfolgt. Wie kann man diese Entlassung während des Krieges erreichen? Der Krieg ist bei RP Darmstadt nicht angekommen!
Sehr geehrte Frau. S.,
die Einbürgerungsbehörde im RP Darmstadt ist nach Zahl der Einbürgerungen die größte in Deutschland. Jedes Jahr werden dort etwas 10.000 Einbürgerungsanträge bearbeitet. In den letzten beiden Jahren hat sich die Bearbeitungszeit leider deutlich verlängert, weil die Regierungspräsidien mit den Corona-Hilfs- und Entschädigungsprogrammen hoch belastet waren. Das Problem ist bekannt und wird angegangen, und ich hoffe, dass die Bearbeitungsdauer jetzt Schritt für Schritt wieder sinkt.
Was die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, so heißt es im Gesetz, angeht: Da wendet das RP Darmstadt exakt die Regeln an, die in ganz Deutschland gelten, weil das Gesetz ein Bundesgesetz ist. Das Bundesrecht sieht momentan vor, dass in der Regel die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss. Ausnahmen gibt es für EU-Bürger, weil sich dort alle Staaten der EU verständigt haben, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft gegenseitig akzeptiert wird und bei Staaten, die grundsätzlich nicht ausbürgern, wo die Staatsbürgerschaft also faktisch nicht zurückgegeben werden kann. Ausnahmen gibt es auch in den Fällen, in denen eine Ausbürgerung nicht zumutbar ist, das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Ob eine Ausbürgerung aus der russischen oder ukrainischen Staatsbürgerschaft generell oder im Einzelfall jetzt unmöglich ist, kann nur die Bundesregierung über die Informationen der jeweiligen Botschaften beurteilen.
Es ist richtig, dass die Ampelkoalition das ändern will und eine entsprechende Absicht im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Ich finde das ausdrücklich richtig. Aber es gibt noch kein beschlossenes Gesetz, das auch eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bräuchte. Im Bundesrat ist das noch unsicher, weil CDU und CSU die Idee ablehnen. Sie sehen, es liegt nicht am RP in Darmstadt, das natürlich nur Gesetze umsetzen kann, die auch beschlossen sind.
Ich wünsche mir natürlich, dass die Einbürgerung einfacher wird. Aus meiner Sicht ist sowohl der Einbürgerungsantrag wie die Einbürgerung ein Bekenntnis der Antragsteller zu dem Land, in dem sie seit Jahren leben und deshalb ein Beitrag zu einem guten gemeinsamen Leben in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir