Inwieweit kann die Umsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV erfolgen, kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden?
Guten Tag Herr al-Wazir,
im 1. Quartal 2022 nutzte ich die Buslinie OF 92 (Linienverlauf Dreieich-Offenthal nach Neu-Isenburg Bahnhof) in ca 130 Fällen.. Bei fast jeder Fahrt gab es seitens einiger Fahrgäste Verstöße gegen die vorgeschriebene Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes. Ich habe lange Zeit versucht durch neutral versuchtes Ansprechen der keine Maske tragenden Personen diese auf die Einhaltung dieser Pflicht zu weisen, ohne wirklichen Erfolg. In Folge kam es am 07.04.2022 zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Busfahrer dieser Linie und meiner Person, die einen Polizeieinsatz erforderlich machte, Obwohl ich die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach, die Geschäftsführung des RMV und den Bürgermeister der Stadt Dreieich informierte und diese danach mehrfach an die benannte Problematik erinnerte wird weiter auf den Linien OF 91 und 92 (und nicht nur da) gegen die Maskentragepflicht verstoßen. Ich sehe hier die Politik gefordert.
Viele Grüße Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei der Bekämpfung der Pandemie sind medizinische Masken - wie Studien belegen - ein effizientes Mittel, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem (Innen-)Raum zusammenkommen. Deswegen gibt es derzeit weiterhin die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, auch wenn die Maskenpflicht in fast allen anderen Bereichen momentan nicht gilt. Wir wissen aus Befragungen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV sich durch die Maskenpflicht sicherer vor Ansteckung fühlen, gleichzeitig ist es auch vielen schwer zu erklären, dass es die Maskenpflicht außerhalb des medizinischen Bereichs fast nur noch im ÖPNV gibt.
Die Verkehrsministerkonferenz hat mehrheitlich gegen die bundesweite Aufnahme der Maskenpflicht – und damit die Durchsetzung einer Strafzahlung – in die Beförderungsbedingungen gestimmt. Zu dieser Entscheidung kam es in erster Linie, um den Beschäftigten in Bus und Bahnen, die ohnehin sehr stark belastet waren und sind nicht noch weitere Aufgaben zu übertragen. Das Durchsetzen der Maskenpflicht und das Verhängen von Bußgelder, obliegt daher der Polizei und dem Ordnungsamt.
Natürlich können und sollen die Angestellten auf die Maskenpflicht im ÖPNV hinweisen, jedoch ist es nicht an den Bus- und Bahnbeschäftigten, diese durchzusetzen.
Das Land Hessen hat im vergangenen Jahr 10,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den ÖPNV in Pandemiezeiten sicherer zu gestalten. Dieses Geld konnte beispielsweise für die Erhöhung der Frequenz der Busse eingesetzt werden, aber auch für die Verstärkung der Kontrollen der Maskenpflicht in Bus und Bahnen. Für die Häufigkeit, in denen Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei stattfinden, ist jedoch letztlich das jeweils zuständige Ordnungsamt verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir