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Tarek Al-Wazir
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Frage von Thomas S. •

Frage an Tarek Al-Wazir von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Al-Wazir,

laut meiner Beobachtung lassen nicht wenige Unternehmen in ihren Ausschreibungen betreffs Jobs und Praktika eine unfaire und teils devote Praxis erkennen.

1. Problem: Tabuisierung der Lohnfindung

Während die meisten Unternehmen sachlich dienliche Beschreibungen leisten, welche Aufgaben mit der jeweils ausgeschriebenen Tätigkeit verbunden sind und welche Anforderungen diesbezüglich an etwaige Bewerber/innen gestellt werden, wird die Frage der Lohnfindung oft nichtssagend behandelt, Das sehe ich als unfair gegenüber den einen Job oder Praktikumsplatz suchenden jungen Menschen gegenüber, die teils nur über ein schmales Budget verfügen und sicher so wie ich gerne schnell und unkompliziert an Hand einer Ausschreibung erfahren möchten, ob die dort angebotene Beschäftigung eine angemessene Vergütung verspricht.

Die Dienstleistungs-Gesellschaft Hochtaunus gGmb verwendet z.B. in einer aktuellen Ausschreibung für die Beschreibung von Aufgaben und Voraussetzungen 92 Wörter, für die der Lohnfindung nur 2 (zudem nichtssagende) Wörter.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/203940-schulbegleiterin-mwd

Screeenshot; https://www.directupload.net/file/d/6063/4bfleo9m_jpg.htm

Frage 1:

Was halten Sie von der Idee, dass die Politik sich für aussagefähige Informationen betreffs der Vergütung in Ausschreibungen einsetzt?

2. unvergütete Praktika

Das Zentrum für Psychotherapie Wiesbaden bietet aktuell eine Stelle für ein 5-monatiges Pflichtpraktikum mit durchschnittlich 23 Wochenstunden an drei bis vier Tagen (insgesamt 480 Stunden) an, das nicht vergütet wird.

https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/204341-praktikumsstelle-fuer-psychologie-studierende

Screenshot: https://www.directupload.net/file/d/6063/5syi9xgk_jpg.htm

Was halten Sie von einem Mindestlohn für Praktika, damit die Arbeit der dort Beschäftigten nicht ausgenutzt werden kann?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:

Zu Ihrer ersten Frage:

Es ist verständlich, dass sich Bewerber eine Transparenz hinsichtlich
der Vergütung einer Stelle bei Ausschreibungen wünschen. Allerdings muss
man hier die Privatautonomie, also die Vertragsfreiheit der
Vertragsparteien (hier private Unternehmen) berücksichtigen. Im
öffentlichen Dienst sind die Vergütungsmodelle transparent, d.h. dem
Bewerber steht es frei die Gehaltsstufen und Tarifgruppen im Vorfeld zu
recherchieren. Diese sind meist in Stellenausschreibungen angegeben. Ein
privates Unternehmen kann man dazu nicht verpflichten. Die Höhe des
Gehalts ist auch nicht selten Verhandlungssache zwischen den
Vertragsparteien.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Der Mindestlohn gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für bestimmte
Praktika.
Hier kommt es auf die Dauer und den Rahmen eines Praktikums, d.h. auf
den Einzelfall an. Es
gibt hier Ausnahmefälle, in denen kein Anspruch auf einen Mindestlohn
besteht. Wie immer kommt es auf die Balance an, weil wir ja insgesamt
ein Interesse daran haben müssen, dass viele Praktika von möglichst
vielen Firmen angeboten werden, damit Schülerinnen und Schüler, aber
auch Studierende einen Einblick in Berufe und die Praxis bekommen und
wir andererseits nicht wollen, dass Praktikantinnen und Praktikantinnen
ausgenutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Tarek Al-Wazir

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