Frage an Tarek Al-Wazir von Stefan L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Al-Wazir,
als Landesbeamter interessiert mich, wie Sie und Ihre Partei zur Entwicklung der Beamtenbesoldung im Allgemeinen und besonders zur Abkopplung zur sonstigen Lohnentwicklung (auch in der "jüngeren" Vergangenheit) und unter Berücksichtigung der Inflationsrate stehen und was Sie dagegen unternehmen wollen.
Wieso gibt es bei Beamten in "höheren" Einkommensgruppen Einbußen gegenüber geringeren Einkommensgruppen, wohingegen bei den Angestellten eine Unterscheidung nach Gehaltsgruppen nicht vorgenommen wird?
Wird der Grundsatz der Beamtenbesoldung, wonach diese zweigeteilt ist (ein Teil während des aktiven Dienstes, weswegen dieser im Vergleich geringer ausfällt, ein weiterer Teil während der Pension, weswegen diese höher ausfällt) noch beachtet? Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Abzüge zur Bildung einer Rücklage für die Pensionen, die diesem Grundsatz m.E. widerspricht?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lohr,
vielen Dank für Ihre Fragen!
Ich möchte Ihnen gerne unsere Positionen zur Beamtenbesoldung darlegen. Das Land Hessen ist mit rund 144.000 Beschäftigten – davon 91.000 Beamtinnen und Beamten – der größte Arbeitgeber des Bundeslandes. Wir GRÜNE sehen uns in einer besonderen Verantwortung, den hessischen Tarifbeschäftigten, den Beamten, den Richtern und den Staatsanwälten ein vorbildlicher Arbeitgeber zu sein.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat seit der „Operation Düstere Zukunft“ noch unter Roland Koch den Landesbediensteten mehr Sonderopfer abverlangt, als jedes andere Bundesland. Mit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft der Länder und der Einführung der 42-Stunden-Woche hat Hessen erhebliche Einsparungen auf den Rücken der Landesbediensteten abgewälzt.
Diese Maßnahme wollen wir zurücknehmen und die Wochenarbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten von 42 Stunden schrittweise reduzieren. Das soll zuerst bei denen geschehen, die durch Schicht- und Wechseldienst am meisten belastet sind. Dazu gehört auch, Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufzunehmen, um wieder in die TdL eintreten zu können.
Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Beamtenvergütung grundsätzlich den Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst folgen soll. Um diesen Anspruch erfüllen zu können, sind alle Länderhaushalte auf eine Stabilisierung ihrer Einnahmen angewiesen, die sie aber leider kaum selbst beeinflussen können, da die Steuergesetzgebung durch den Bund gemacht wird. Zusätzlich steht Hessen vor der Herausforderung, die im Vergleich zu anderen Ländern weiterhin extrem hohe Neuverschuldung abzubauen. Bis zum Jahr 2019 muss Hessen die Schuldenbremse einhalten und die Neuverschuldung komplett beenden.
Uns ist jedoch bewusst, dass auch Angestellte, Beamte, Richter und Staatsanwälte an der Einkommensentwicklung teilhaben müssen, wenn der Landesdienst attraktiv bleiben soll.
Grundsätzlich sind wir für das Prinzip der zweigeteilten Beamtenbesoldung. Die demografische Entwicklung stellt sowohl die Rentenversicherung als auch die Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte vor große Herausforderungen. In beiden Systemen wurden daher in den vergangenen Jahren Anpassungen vorgenommen. Die Versorgungsrücklage ist eine davon. Sie stellt aus unserer Sicht das Prinzip der zweigeteilten Beamtenbesoldung nicht in Frage.
Mit freundlichem Gruß
Tarek Al-Wazir