Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
96 %
43 / 45 Fragen beantwortet
Frage von Peter F. •

Warum bekommen Pensionäre einen Inflationsausgleich über 3.000 Euro, Rentner aber nicht??

Sehr geehrte Frau Machalet,
Ich habe gelesen, dass Pensionäre einen Inflationsausgleich über 3.000 Euro dieses Jahr bekommen sollen. Ich frage mich als normaler Rentner, warum ich keinen Ausgleich erhalte, ich bin doch genauso zu Hause, wie der Pensionär auch. Der Staat könnte bei 1,7 Mio. Pensionäre ca. 5,1 Milliarden einsparen und das wäre gut für den Bundeshaushalt. Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Peter F.

Lachend am Geländer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F..

der Inflationsausgleich in den letzten Monaten medial in vielerlei Hinsicht nicht ausreichend differenziert diskutiert worden. Daher würde ich gerne noch auf Punkte eingehen wollen.

Das Inflationsausgleichsgeld ist eine Sonderzahlung, die als Reaktion auf steigende Lebenshaltungskosten in Tarifverhandlungen im Frühjahr 2023 vereinbart wurde. Es soll Beschäftigten dabei helfen, die gestiegenen Ausgaben auszugleichen und den realen Wert ihres Einkommens zu erhalten. Demzufolge können von Juni 2023 bis Februar 2024 öffentliche Arbeitgeber ihren Tarifbeschäftigten diese einmalige Leistung in neun Teilbeträgen auszahlen. Mit dieser Einigung wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Bund und in den Kommunen nachhaltig gestärkt. Dennoch: Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und wird nicht vom Bund ausgezahlt.

Aber auch die Rentenauszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung konnten ein ordentliches Plus verzeichnen. Sie stiegen im Jahr 2023 und 2022. Steigen die Löhne und Gehälter, folgt regelmäßig zum 1. Juli des nächsten Jahres eine Rentenanpassung. 2023 betrugen die Steigerungen 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Insgesamt stiegen die Standardrenten von 2010 bis 2022 um über 32 Prozent (West) bzw. 47 Prozent (Ost). Der Rentenzuwachs lag demzufolge deutlich über der Inflationsentwicklung in diesem Zeitraum.

Was dann medienwirksam fast ausschließlich thematisiert wurde, war das Vorhaben der Bundesregierung, das Tarifergebnis für die Jahre 2023 und 2024 auch auf die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (unter anderem auch Beamte, Richter/Richterinnen und Soldaten/Soldatinnen) zu übertragen und dem Deutschen Bundestag dann entsprechende Rechtsänderungen vorschlug. Hierbei handelt sie – anders als bei den Entlastungspaketen des vorausgegangenen Jahres – als Arbeitgeber. Hintergrund ist das in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip, das jeden öffentlichen Dienstherrn verpflichtet, den Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Dennoch, auch die angeführte Kritik in der Debatte an der unterschiedlichen Handhabung von verschiedenen Altersvorsorgesystemen ist mehr als nachvollziehbar. Tatsächlich wird im Grundsatzprogramm der SPD seit Jahren gefordert, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen. Alle obligatorischen Alterssicherungssysteme sollen in einer gemeinsamen Versicherung zu einheitlichen Konditionen zusammengeführt werden. Das würde eine wesentlich bessere Rentenauszahlung an Rentnerinnen und Rentner ermöglichen, – ganz nach dem Vorbild Österreichs. Doch dazu fehlten uns bislang die politischen Mehrheiten.

Eine Inflationsausgleichszahlung wird zum jetzigen Zeitpunkt, auch in Anbetracht der Haushaltslage nicht möglich sein. Wir setzen vor allem auf langfristige und nachhaltige Maßnahmen, die die Renten dauerhaft stärken. Deswegen werden wir mit dem nächsten geplanten Rentenpaket II das Rentenniveau stabilisieren und sorgen damit für eine sichere Rente - jetzt und in Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tanja Machalet

Was möchten Sie wissen von:
Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD