Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Uwe C. •

Warum beantworten Sie meine Fragen vom 26.10.21 an Sie nur halbherzig oder gar nicht?

Hallo Frau Machalet,

auf meine Fragen vom 26.10. haben Sie u.a. geantwortet;
"Grundsätzlich werden die Rentenansprüche, die sich aus verschiedenen Abgeordnetentätigkeiten ergeben, miteinander verrechnet."
Was bedeutet "verrechnet" genau?
Was wird mit der erworbenen Pensionsauszahlung mit 60 Jahren oder auch früher aus Ihrem Landtagsmandat?

Die Landtagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz haben sich ja gerade eine kräftige (für mich unverschämte) Erhöhung ihrer Diäten "verordnet".
Hat dies auch Einfluß auf Ihre Pensionshöhe?

Ich frage Sie hier nochmals:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bürger / Steuerzahler seine Rente auch schon mit 60 Jahren oder früher bekommt wie die Landtagsabgeordneten in Rhein-Land-Pfalz?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Abgeordnete, wie der normale Bürger auch, eigene finanzielle Beiträge für Ihre Pension leisten müssen und nicht nur ihre Arbeit als Beitrag anrechnen? Siehe hierzu Ihre Antwort an mich vom 26.10.21.

Gruß Uwe C.

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