Wann hat denn Ihre Partei sich das letzte Mal für eine Rentenreform, so wie Sie es in Ihrer Antwort an mich dargestellt haben, stark gemacht?
Hallo Frau Machalet,
danke für Ihre Antwort.
Warum bringt Ihre Partei denn nicht jetzt einen entsprechenden Antrag für eine Rentenreform, bei der alle in die Rentenkasse einzahlen, auf die Tagesordnung?
Sie mit der Ampelkoalition haben doch jetzt die Mehrheit im Bundestag !
Ich habe da noch eine andere Frage.
Im Fernsehen habe ich gesehen, dass in dem großen geplanten Unterstützungspaket zum Ausgleich der Inflation und der gestiegenen Energiekosten auch eine Sofortzahlung an alle Bürger, außer den Rentnern vorgesehen ist.
Stimmt das?
Wenn ja, dann erhalten Sie als Bundestagsabgeordnete auch diese Zahlung, aber ein Rentner nicht. Ihr Einkommen als Abgeordnete ist um ein mehrfaches höher, als das eines Rentners trotz der Rentenerhöhung.
Wie begründen Sie das, wen es denn so stimmt?
Wir machen uns seit vielen Jahren stark für eine Rentenreform, die zum Ergebnis hat, dass möglichst alle in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen. Aber zur Umsetzung brauchen wir Partner und Mehrheiten im Bundestag. Auch in einer Koalition können wir dies als SPD nicht einfach bestimmen, sondern müssen zu einem gemeinsamen Vorschlag kommen. Daher nochmal mein Hinweis, dass Sie diese Frage anderen Parteien vorlegen sollten.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein letztes Mal auf meine möglichen Altersbezüge eingehen: Bundestagsabgeordnete erhalten eine Altersversorgung ab dem 67. Lebensjahr, die pro Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der aktuell gezahlten Entschädigung (auch Diät genannt) entspricht. Das ist mit aktuell 1.001,29 € viel Geld, aber weit von den Summen entfernt, die Sie hier schon genannt haben. Daher kann ich Ihre Vergleiche so auch nicht nachvollziehen.
Nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Landtag habe ich einen Anspruch auf eine Versorgung erworben, die 1/3 der jeweils aktuellen Entschädigung (Diät) entspricht und ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden kann. Dieser Anspruch ruht, so lange ich Zahlungen aus öffentlichen Kassen (zum Beispiel Bundestagsdiät oder Übergangsgeld) erhalte. Eine Doppelversorgung findet nicht statt. Tritt der Fall ein, dass ich nicht mehr Mitglied des Bundestags bin und dort Versorgungsansprüche erworben habe, dann werden diese mit den Ansprüchen des Landtags verrechnet. Darauf hatte ich bereits früher hingewiesen, woraufhin Sie mir unterstellt haben, die Unwahrheit gesagt zu haben.
Dies weise ich noch einmal ausdrücklich zurück. Die gesetzliche Regelung, die zwingend zur Anwendung kommt, finden Sie in §29 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) und §21 Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland- Pfalz - AbgGRhPf -). Dort können Sie transparent nachvollziehen, wie diese Verrechnung später stattfinden wird.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die im Entlastungspaket zur Abmilderung der aufgrund des Angriffskrieges Putins auf die Ukraine gestiegenen Energiekosten vorgesehene Einmalzahlung erhalten zuerst einmal alle berufstätigen Bürgerinnen und Bürger. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, wenn sie z.B. einen 450-Euro-Job haben oder Wohngeld beziehen. Sie werden zudem wie alle anderen durch den Wegfall der EEG-Umlage und weitere Maßnahmen entlastet. Ihre Aussage stimmt also so nicht.