Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Thomas K. •

Unterstützen Sie den Antrag, die AfD durch das BVerfG verbieten zu lassen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

Lachend am Geländer
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SPD

In der letzten Woche diskutierte der Bundestag über dieses Anliegen. Ich unterstütze den Antrag mit der Drucksache 20/13750 (Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes).

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist allerdings von einer gründlichen und finalen Befassung mit entsprechenden Anträgen in dieser Wahlperiode nicht mehr auszugehen. Für einen Beschlussantrag, mit dem sofort über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ entschieden werden soll, ist nach heutigem Stand eine Mehrheit im Plenum absolut nicht zu erwarten, da die Fraktionen CDU/CSU und FDP jegliche Unterstützung dieses Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen haben. Ohnehin könnte ein solcher Beschlussantrag den neuen Bundestag nicht binden (Diskontinuität). Der Antrag auf eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD müsste bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages Ende März 2025 entlang der hohen Anforderungen für ein solches Verfahren fertig ausgearbeitet beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Dies ist in der Kürze der Zeit jedoch nicht mehr zu erwarten, da allein die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten und die Erstellung einer ordnungsgemäß begründeten Antragsschrift mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Deshalb sollte sich der Deutsche Bundestag in der kommenden Wahlperiode mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich, wie auch die Antragstellenden selbst, schweren Herzens den aktuellen Mehrheitsverhältnissen gebeugt und den Antrag zumindest zur weiteren Bearbeitung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. So ist die weitere Bearbeitung des Antrages möglich und entging einer Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss im Plenum des Deutschen Bundestages. Dies hätte die AfD sofort als Trophäe angeblicher Verfassungstreue umgedeutet und im Wahlkampf vor sich hergetragen. Und genau das wäre gerade in diesen Zeiten ein fatales Signal gewesen. Ich hoffe, Sie können anhand meiner langen Erläuterungen die Komplexität und schwierigen Abwägungsprozesse nachvollziehen, die diesen Antrag begleiten. Wir alle zusammen, die wir uns für die Demokratie in diesem Land engagieren, uns um sie sorgen und für sie einstehen, sind deshalb gerade auch am 23. Februar 2025 gefordert, an den Wahlurnen ein kraftvolles Zeichen für die Stärke unserer Demokratie zu senden und die AfD so weit es nur irgendwie geht von Mandaten im Deutschen Bundestag fernzuhalten und auch unsere Mitmenschen dafür zu mobilisieren.

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