Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Maik M. •

Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?

Würden Sie eine Gesetzesänderung unterstützen, um Betroffenen den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern?

Lachend am Geländer
Antwort von
SPD

Alopecia Areata ist eine ernstzunehmende Autoimmunerkrankung. Nirgendwo im Gesetz wird sie als „Lifestyle-Krankheit“ bezeichnet. Es handelt sich um eine Erkrankung mit einem sehr variablen Verlauf, die für viele Betroffene aufgrund des Haarausfalls mit einer großen Belastung einhergeht.
Sie beziehen sich vermutlich auf §34 SGB V. Danach sind sogenannte Lifestyle-Präparate, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich z.B. um Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das Nähere zur Konkretisierung dieses Leistungsausschlusses regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberste Gremium der Selbstverwaltung in seinen Richtlinien.
Nach Auffassung des G-BA unterliegen die aktuell verfügbaren Medikamente, die zum Ziel haben, Haarausfall bei Alopecia-Areata-Patient*innen entgegenzuwirken, diesem Leistungsausschluss, denn: Die Medikamente bekämpfen nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Sie sind damit nicht erstattungsfähig. Die
Begründung des G-BA finden Sie hier: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-9572/2023-06-15_AM-RL-
II_Ergaenzung-Aktualisierung_ZD.pdf
Anders wäre es, wenn ein Medikament entwickelt würde, dass die Ursachen der Alopecia Areata bekämpft. Denn in Deutschland sind grundsätzlich alle zugelassenen Arzneimittel erstattungsfähig in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor dem Hintergrund der bereits angespannten finanziellen Situation der GKV befürworte ich derzeit keine Gesetzänderung.
 

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