Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Edgar F. •

Welchen Vorteil zieht Deutschland aus seiner Mitgliedschaft bei EURATOM? Welche jährlichen Kosten fallen für Deutschland für die Mitgliedschaft an? Sind Sie für einen Austritt Deutschlands aus EURATOM

In Artikel 1 des Euratom-Vertrages heißt es: „Aufgabe der Atomgemeinschaft ist es, durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen.“
Atomkraftgegner sehen den Euratom-Vertrag aufgrund seines Ziels, der Förderung der Kernenergie, als nicht mehr zeitgemäß an. In Deutschland sehen Kritiker den Vertrag dem deutschen Atomausstieg widersprechend an und fordern dessen Revision oder den Austritt Deutschlands.
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12010A/TXT)
(https://www.openpetition.de/petition/online/nukleare-ver-und-entsorgung-ausstieg-aus-dem-euratom-vertrag)
(https://rewis.io/bundestag/drucksache/bt-drucksache-1711713/)
(https://www.deutschlandfunk.de/euratom-vertrag-ein-energiepolitischer-anachronismus-100.html)
(https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Atomgemeinschaft)

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für ihre Frage.

Die einzelnen Kapitel des Euratom-Vertrages beschäftigen sich nicht allein mit der Förderung von Nuklearenergie. Vielmehr beschäftigt sich der Vertrag mit der Forschung auf jenem Gebiet sowie der Sicherheit von Anlagen, dem Gesundheitsschutz sowie dem Teilen von Forschungsergebnissen untereinander.

Und genau aus diesem Grund zieht die Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt keinen Austritt aus dem Euratom-Vertrag in Erwägung.

Als Bundesrepublik Deutschland möchten wir unsere Daten hinsichtlich der Sicherheit sowie dem Gesundheitsschutz bis zum endgültigen Abschalten der verbleibenden Kernkraftwerke Mitte April 2023 teilen. Doch hier endet das Teilen von Daten sowie das Profitieren durch die Mitgliedsstaaten nicht. Denn auch nach der Abschaltung werden die Atomkraftwerke in Deutschland weiterhin überwacht. Denn mit dem Euratom-Vertrag haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Angaben zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen, auch nach Abschalten der Kraftwerke, zu teilen.

Zusätzlich gilt: Es benötigt diese Daten, um eine Genehmigung zu erhalten, Kraftwerke zurückzubauen. Der Bundesrepublik ist wichtig, dass diese Genehmigungen erteilt werden, weshalb bis zum Rückbau der Atomkraftwerke in Deutschland davon ausgegangen werden kann, dass die BRD weiterhin Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft „EURAROM“ bleiben wird.

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