Ungleichbehandlung div.Bürger*innen in der Auszahlung der Energiepreispauschale
Sehr geehrter Herr Mehmet Ali,
Im November 22 wurde die Ausschüttung der Energiepreispauschale publiziert.Die berufständisch Versicherten wurden explizit davon ausgenommen.Aus welchem Grund ?Wer hat dies veranlasst?
Bleiben Sie flauschig und Glück auf
Dr.L.
Sehr geehrter Herr L.,
wir hatten ja bereits auf direktem Wege Kontakt, aber vielleicht interessiert es ja noch andere Mitlesende, was in der Sache zu sagen ist. Ich bin deshalb so frei, folgend aus unserem Austausch zu zitieren.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, den starken Anstieg an Energiekosten abzudämpfen. Dies wurde durch diverse Hilfen bewerkstelligt, beispielsweise dem Heizkostenzuschuss für Empfänger von Sozialleistungen wie Wohngeld oder BAföG sowie der von Ihnen angesprochenen Energiepreispauschale.
Diese wurde so umgesetzt, dass sowohl Studierende, Erwerbstätige sowie Renten- und Versorgungsbeziehende berechtigt sind. Für Berechtigte ist diese sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig. Lediglich Studierende sind von der Steuerpflicht befreit, im Gegensatz dazu handelt es sich aber um eine Pauschale in Höhe von 200€, im Vergleich zu 300€. Der Bundestag hat im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz die Energiepreispauschale für alle Personen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte verabschiedet. Durch die Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist man von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Aus diesem Grunde ergibt sich keine Anspruchsberechtigung. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht, insofern kann der Bund für diese Gruppe keine Energiepreispauschale bewilligen. Der Erhalt einer Energiepreispauschale für diese Personengruppen ist dementsprechend eine Frage auf Landesebene, die dort behandelt werden muss.
Die SPD fordert seit Jahren, zuletzt in unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagwahl 2021, eine solidarische Alterssicherung für alle, was für uns bedeutet, dass neben Arbeiter:innen und Angestellten auch Selbständige, Beamt:innen, freie Berufe und Mandatsträger:innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören sollen. Dies würde ein Ende der undurchschaubaren Sonder- und Ausnahmeregelungen für einzelne Personengruppen bedeuten und die gesetzliche Rente insgesamt stärken, ohne dass das Gesamtniveau der Alterssicherung reduziert wird. Bedauerlicherweise konnten wir uns weder mit der Union, noch mit unseren derzeitigen Ampel-Partnern bei den Koalitionsverhandlungen darauf einigen. Erst mit einer umfassenden gesetzlichen Rentenversicherung für alle können wir mit Sonderbehandlungen spezieller Gruppen Schluss machen.
Mit neuerlich freundlich-flauschigem Gruß & einem Glück auf
Takis Mehmet Ali