Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Diana A. •

Sehr geehrter Herr Ali, bitte informieren Sie mich doch, wie genau die Entlastung für Angehörige behinderter Kinder aussieht. Die Krankenkassen beurteilen Kinder weiterhin anhand des MDK Bogens.

Beim Bürger kommt doch nichts an. Pflegestufe 1- keine Pflegegeldzahlung, 3 Jahre Kampf mit der Krankenkasse, kein Gerichtsurteil. möglich. Die Kassen wissen, dass die Regierung für behinderte Kinder ist, ändern den Ermittlungsbogen zur Feststellung der Krankheiten aber nicht.

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für ihre Frage.

die Entlastungen für Pflegebedürftige sowie ihre Angehörige werden geregelt durch das 12. Buch Sozialgesetzbuch.

Hierbei regelt §64a die Anspruchsberechtigung. Ab Pflegegrad zwei wird nach SGB XI ein gewisser Betrag an Pflegegeld ausbezahlt.

Doch hier enden die Entlastungen nicht. Für Angehörige von Kindern mit Behinderung gibt es bspw. auch steuerliche Entlastungen, sofern eine Bezugsberechtigung für das Kindergeld sowie keine Möglichkeit des Einkommens durch das Kind vorhanden ist. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Sozialämter, die Pflegekassen und die Familienkassen eigenständige Förderungen für Bedarfe von Kindern mit Behinderung zu Verfügung stellen.

Was möchten Sie wissen von:
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