Hallo Takis Mehmet Ali! Unterstützen Sie die Forderung unserer Petition [1] nach einem Verbot des Exports und des Einschmelzens radioaktiv kontaminierter Metalle? Falls "Ja" - wie?
Sehr geehrter Herr Takis Mehmet Ali!
Zwei Ergänzungen:
[2]
Das EEG wurde vor gut 20 Jahren von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bundestagsabgeordneten erarbeitet und unabhängig von der damaligen Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht...
Mit freundlichen Grüßen
Klaus S.
Sehr geehrter Herr S.,
Ich möchte mich hier der Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit anschliessen:
"Zum Freigabeverfahren: Die beim Abbau der deutschen AKWs anfallenden Metalle werden nur dann dem Freigabeverfahren zugeführt, wenn ihre Radioaktivität geringfügig ist. Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt und wird sowohl behördlich als auch von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert. Die Metalle werden mehrfach sortiert, ge- messen und ggf. nochmals dekontaminiert. Erst dann erfolgt die sogenannte Freimessung. Eine Freigabe kann nur erfolgen, wenn alle relevanten Festlegungen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere das Dosiskriterium. Es besagt, dass durch die freigegebenen Stoffe im ungünstigsten Fall für eine Einzelperson der Bevölkerung nur eine zusätzliche Strahlenbe- lastung (effektive Dosis) im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten darf. Ge- genüber der im Mittel mehr als 200-fach höheren und stark variierenden natürlichen Strahlen- belastung, der jede Person unentrinnbar ausgesetzt ist, kann diese zusätzliche Dosis außer Acht gelassen werden. Daher erfolgt keine weitere atom- und strahlenschutzrechtliche Über- wachung. Alle freigegebenen Stoffe sind radiologisch unbedenklich und mithin keine radioak- tiven, sondern konventionelle Abfälle.
Zur Entsorgungsstrategie beim Abbau von AKWs: Für die Entsorgung beispielsweise der RDBs gibt es verschiedene Optionen. Welche im Einzelfall gewählt wird (etwa schadlose Verwertung durch Einschmelzen oder geordnete Beseitigung nach Zerlegung und fachgerech- ter Verpackung als radioaktive Abfälle), ergibt sich unter anderem aus den radiologischen Randbedingungen und liegt in der Entscheidung des AKW-Betreibers, soweit die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zum Acerinox-Unfall: Es handelt sich nach Kenntnis des BMU gerade nicht um eine ge- zielte schadlose Verwertung radioaktiven Metalls; vielmehr ist hier (unzulässigerweise) verse- hentlich eine Caesium-137-Quelle zusammen mit konventionellen Abfällen eingeschmolzen worden.(...)
Das BMU kommt zu der Einschätzung, dass das geforderte Verbot nicht sachgemäß sei.
Zum Technocentre:
"(...) In französischen Überlegungen zur Planung eines "Techno-Centre", für das
insbesondere der Standort Fessenheim in der Diskussion ist, sollen
Einrichtungen zur Behandlung radioaktiv kontaminierter Metalle entstehen.
Die dafür nötigen technischen Verfahren hat FRA im Zuge der Übernahme der
früher schwedischen Firma Studsvik - jetzt Cyclife - in die Electricité de
France (EDF)-Gruppe "eingekauft". Für eine bessere Auslastung einer solchen
Anlage in FRA erhofft man dort auch Aufträge im Zusammenhang mit dem Rückbau
von AKW im Ausland.
Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben jedoch gegenüber
Frankreich bereits erklärt, dass sie kein Interesse an der Nutzung eines
etwaigen solchen "Techno-Centre" hätten. Der Grund dafür ist ihr Zeitplan
für die Entsorgung ihrer metallischen Abfälle - ein "Techno-Centre" käme
dafür schlichtweg zu spät. Bezüglich Fessenheim als möglichem Standort für
ein solches "Techno-Centre" haben insbesondere das Bundesumweltministerium,
ferner das Land Baden-Württemberg ihre Ablehnung bereits mehrfach deutlich
zum Ausdruck gebracht."
Mit freundlichen Grüßen,
Takis Mehmet Ali