Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Edgar F. •

Das BVerfG hat in seinem „Klimabeschluss“ der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktionen bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Sollte eine derartige Festlegung nicht auch für die Finanzplanung erfolgen?

Auf den Staatshaushalt kommen in den Jahrzehnten bis 2050 gewaltige Ausgaben zu (größerer Zuschuss zur Rentenversicherung wegen des Renteneintritts der „Babyboomer“, stärkerer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, vermehrte Beamtenpensionen mit kaum Rücklagen, Alimentation von Flüchtlingen, Investitionen in den Klimaschutz, Nachholen von bisher unterbliebenen Sanierungsinvestitionen etc.). Sollte da die Finanzplanung nicht auch schon so detailliert wie die „Klimaplanung gemacht werden? Gewisse Unsicherheiten sind ja bei beiden Sachverhalten vorhanden.

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Guten Tag Herr F.,

ich kann Ihnen an diesem Punkt auf jeden Fall zustimmen und auch nicht anders sehen. In der Haushaltplanung sollte sogar ein eigener Block erscheinen, welche die Maßnahmen zum Klimaschutz besonders darstellen. 

Es gilt im Übrigen: ,,Wir dürfen nicht mehr Leistungen streichen, sondern wir müssen zusehen, wie wir mehr Geld in das System bekommen!" 

Das schaffen wir durch eine neue Steuergerechtigkeit innerhalb der Umverteilungsdebatte. Dabei geht es nicht nur um Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch um die Zukunft des Sozialstaates und der Wirtschaft.

Schönen Tag noch! 

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