Frage an Tabea Rößner von Holger B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Rößner,
ab 2012 sollen die bisherigen GEZ-Gebühren pro Haushalt erhoben werden. Ich habe vor Jahren sowohl Radio als auch TV abgeschafft, weil ich mit dem Programm völlig unzufrieden bin. Nun soll ich trotzdem dafür bezahlen, dass andere Fernsehen können. Das finde ich ungerecht. Andere müssen ja auch keine Abgaben zahlen, damit ich meine diversen Zeitungsabonnements aufrechterhalten kann. Es muss auch keiner Kfz-Gebühren zahlen, der kein Auto hat. Usw.
Meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben, welche Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu wehren? 180 Euro pro Jahr sind ja auch kein Pappenstiel, auch wenn man knapp über dem Hartz-IV-Satz liegt.
Freundliche Grüße
Holger Blum
Sehr geehrter Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich halte es grundsätzlich für richtig, die bisherige Rundfunkgebühr pro Gerat in einen Beitrag pro Haushalt zu wechseln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut, das meines Erachtens der gesamten Gesellschaft nutzt.
Die jetzige Rundfunkgebühr ist veraltet und hat ein Akzeptanzproblem: zum einen wegen der Schnüffelmethoden der GEZ, aber auch, weil immer neue rundfunkfähige Geräte, zum Beispiel Smartphones, auf den Markt kommen, für die gezahlt werden soll.
Zur Zeit gibt es deshalb ein ziemliches Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss und was mit Computern und internetfähigen Handys ist.
Daher hatten wir Grüne bereits vor einigen Jahren ein eigenes Konzept vorgelegt: die grüne Mediengebühr. Die grüne Mediengebühr würde pro Haushalt und in Unternehmen gestaffelt nach Größe und Branchenzugehörigkeit erhoben. Die Mediengebühr wäre ein einheitlicher und übersichtlicher Betrag und würde auf die Entwicklung der technischen Geräte eingehen.
Unser grünes Modell hatte vorgesehen, dass sich befreien kann, wer kein Gerät hat. Diese Personen müssten allerdings per Glaubhaftmachung versichern, kein Empfangsgerät zu besitzen. Sie müssten dann die GEZ unangemeldet in die Wohnung lassen.
Der neue neuen, jetzt beschlossenen Rundfunkbeitrags sieht das etwas anders. Dahinter steht die Überlegung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von allen durch einen Beitrag finanziert werden soll, denen das Rundfunkprogramm zugute kommt. Das ist nach Auffassung des neuen Modells jeder Bürger und jede Bürgerin, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk Jeden und jede durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt.
Wenn man davon ausgeht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein öffentliches Gut ist, das Informationen bietet und einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung darstellt und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst leistet, ergibt es Sinn, dass auch alle in der Gesellschaft einen Beitrag dazu leisten.
Ebenso finanziert beispielsweise jeder Bürger und jede Bürgerin die Müllbeseitigung über Müllgebühren mit (von denen man sich nicht befreien kann), auch wenn er oder sie auf eine Reise geht oder gar keinen Restmüll produziert. Auch die örtliche Kindertagesstätte oder Schule finanziert jeder Erwerbstätige mit, auch wenn er oder sie keine Kinder hat und diese nicht nutzt. Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist.
Weniger als ein Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen weder Radio noch Fernseher. Von daher kann ich die neue Regelung nachvollziehen, die jeden Haushalt verpflichtet, die Gebühr zu bezahlen. Ein Vorteil dessen ist, dass diese neue Regelung endlich datenschutzrechtliche Probleme beseitigt, weil die GEZ nicht mehr nach Geräten fahnden und in die Wohnungen kommen muss. Wenn eine Befreiung, weil man kein Gerät besitzt, weiterhin möglich wäre, dann müsste die GEZ auch zukünftig in die Wohnungen dürfen und nach Fernseher, Radio oder Handy Ausschau halten.
Aus den erläuterten datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der verschwindend geringen Anzahl von Betroffenen, können wir deshalb die beschlossene Regelung akzeptieren, dass jeder Haushalt einen Beitrag zahlen muss.
Wir Grüne setzen uns aber vehement dafür ein, dass befreit werden muss, wer aus finanziellen Gründen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitfinanzieren kann. Wir fordern, dass die GEZ umfassend von der Möglichkeit gebraucht macht, in besonderen Härtefällen von der Gebührenpflicht zu befreien. Dies soll auch der Fall sein, wenn kein Behördenbescheid (BaFög, ALG o.ä.) vorgelegt werden kann, das verfügbare Einkommen oder die Rente aber unterhalb der Armutsgrenze liegen.
Allerdings will ich darauf hinweisen, dass Rundfunkpolitik in der Hoheit der Länder liegt und ich als Bundestagsabgeordnete keine direkte Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeit habe. Bei der Rundfunkpolitik, also auch der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren, hat der Bundestag kein Mitspracherecht.
Auch die Mitglieder der Landesparlamente können über den Antrag lediglich abstimmen, haben aber keine Möglichkeit der Mitgestaltung. Das machen allein die Ministerpräsidenten.
Ich hoffe, Sie können meine Position nachvollziehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Herzliche Grüße
Tabea Rößner
Sehr geehrter Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich halte es grundsätzlich für richtig, die bisherige Rundfunkgebühr pro Gerat in einen Beitrag pro Haushalt zu wechseln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut, das meines Erachtens der gesamten Gesellschaft nutzt.
Die jetzige Rundfunkgebühr ist veraltet und hat ein Akzeptanzproblem: zum einen wegen der Schnüffelmethoden der GEZ, aber auch, weil immer neue rundfunkfähige Geräte, zum Beispiel Smartphones, auf den Markt kommen, für die gezahlt werden soll.
Zur Zeit gibt es deshalb ein ziemliches Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss und was mit Computern und internetfähigen Handys ist.
Daher hatten wir Grüne bereits vor einigen Jahren ein eigenes Konzept vorgelegt: die grüne Mediengebühr. Die grüne Mediengebühr würde pro Haushalt und in Unternehmen gestaffelt nach Größe und Branchenzugehörigkeit erhoben. Die Mediengebühr wäre ein einheitlicher und übersichtlicher Betrag und würde auf die Entwicklung der technischen Geräte eingehen.
Unser grünes Modell hatte vorgesehen, dass sich befreien kann, wer kein Gerät hat. Diese Personen müssten allerdings per Glaubhaftmachung versichern, kein Empfangsgerät zu besitzen. Sie müssten dann die GEZ unangemeldet in die Wohnung lassen.
Der neue neuen, jetzt beschlossenen Rundfunkbeitrags sieht das etwas anders. Dahinter steht die Überlegung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von allen durch einen Beitrag finanziert werden soll, denen das Rundfunkprogramm zugute kommt. Das ist nach Auffassung des neuen Modells jeder Bürger und jede Bürgerin, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk Jeden und jede durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt.
Wenn man davon ausgeht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein öffentliches Gut ist, das Informationen bietet und einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung darstellt und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst leistet, ergibt es Sinn, dass auch alle in der Gesellschaft einen Beitrag dazu leisten.
Ebenso finanziert beispielsweise jeder Bürger und jede Bürgerin die Müllbeseitigung über Müllgebühren mit (von denen man sich nicht befreien kann), auch wenn er oder sie auf eine Reise geht oder gar keinen Restmüll produziert. Auch die örtliche Kindertagesstätte oder Schule finanziert jeder Erwerbstätige mit, auch wenn er oder sie keine Kinder hat und diese nicht nutzt. Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist.
Weniger als ein Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen weder Radio noch Fernseher. Von daher kann ich die neue Regelung nachvollziehen, die jeden Haushalt verpflichtet, die Gebühr zu bezahlen. Ein Vorteil dessen ist, dass diese neue Regelung endlich datenschutzrechtliche Probleme beseitigt, weil die GEZ nicht mehr nach Geräten fahnden und in die Wohnungen kommen muss. Wenn eine Befreiung, weil man kein Gerät besitzt, weiterhin möglich wäre, dann müsste die GEZ auch zukünftig in die Wohnungen dürfen und nach Fernseher, Radio oder Handy Ausschau halten.
Aus den erläuterten datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der verschwindend geringen Anzahl von Betroffenen, können wir deshalb die beschlossene Regelung akzeptieren, dass jeder Haushalt einen Beitrag zahlen muss.
Wir Grüne setzen uns aber vehement dafür ein, dass befreit werden muss, wer aus finanziellen Gründen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mitfinanzieren kann. Wir fordern, dass die GEZ umfassend von der Möglichkeit gebraucht macht, in besonderen Härtefällen von der Gebührenpflicht zu befreien. Dies soll auch der Fall sein, wenn kein Behördenbescheid (BaFög, ALG o.ä.) vorgelegt werden kann, das verfügbare Einkommen oder die Rente aber unterhalb der Armutsgrenze liegen.
Allerdings will ich darauf hinweisen, dass Rundfunkpolitik in der Hoheit der Länder liegt und ich als Bundestagsabgeordnete keine direkte Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeit habe. Bei der Rundfunkpolitik, also auch der Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren, hat der Bundestag kein Mitspracherecht.
Auch die Mitglieder der Landesparlamente können über den Antrag lediglich abstimmen, haben aber keine Möglichkeit der Mitgestaltung. Das machen allein die Ministerpräsidenten.
Ich hoffe, Sie können meine Position nachvollziehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Herzliche Grüße
Tabea Rößner