Frage von Agnes R. • 16.10.2012
Frage an Sylvia Löhrmann von Agnes R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
heute (16.10.12) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die in NRW übliche Verzichtserklärung über die Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt grob Fürsorgewidrig ist (AZ 9 AZR 183/11) . Angestellten Lehrern sind demnach die Kosten für eine Klassenfahrt voll zu erstatten.
Hierzu habe ich einige Fragen:
- Mit welchen Mehrkosten rechnet das Ministerium durch dieses Urteil?
- Aus welchen Mitteln werden diese zusätzlichen Kosten bezahlt?
- Gibt es nach Meinung ihrer Partei Gründe dafür, dieses Urteil nicht
auf verbeamtete Lehrer anzuwenden? Wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Reker
Antwort ausstehend von Sylvia Löhrmann Bündnis 90/Die Grünen