Frage an Sylvia Löhrmann von Benedikt D. bezüglich Umwelt
Warum stimmte die Fraktion der Grünen, als Umweltpartei, am 15. Februar 2017 gegen den Antrag ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle erstellen zu lassen?
Sehr geehrter Herr D.,
zu dem von Ihnen angesprochenen Antrag möchte ich festhalten, dass die Fraktion der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag seit langem und auch über lange Zeit als einzige Fraktion intensiv an der Frage der Ewigkeitslasten der Braunkohle arbeitet. In dieser Legislaturperiode konnten wir erreichen, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Braunkohle in Deutschland ein genehmigter Tagebau verkleinert und rund 1500 Menschen die Vertreibung aus der Heimat erspart wird. Das hätte es ohne die Grünen in der Landesregierung niemals gegeben.
In genanntem Fall haben die Piraten einen guten Antrag geschrieben. Sie sprechen einen Sachverhalt an, den wir als Grüne sowohl in der Braunkohle als auch in der Steinkohle seit langer Zeit bearbeiten und der in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird. Insofern Anerkennung für den Vorstoß, das haben wir auch im Plenum so vertreten. Das ändert allerdings nichts an der Frage wie Regierungsfraktionen arbeiten.
Ein Versuch dem Antrag der Piraten zuzustimmen oder einen modifizierten gemeinsamen positive Antrag dazu zu stellen war mit unserem Koalitionspartner nicht möglich.
In Koalitionen gelten immer die gleichen Grundregelungen. Koalitionsfraktionen stimmen im Parlament gemeinsam ab und bei Bundesratsentscheidungen muss sich das Bundesland im Bundesrat seiner Stimme enthalten wenn einer der Koalitionspartner das fordert. Anders lassen sich Koalitionsregierungen nicht führen.
Herzliche Grüße
Sylvia Löhrmann