Frage von Agnes R. • 01.07.2012
Frage an Sylvia Löhrmann von Agnes R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
im Februar 2011 hat das Landesarbeitsgericht Hamm festgestellt, dass die Einforderung einer Verzichtserklärung über die Kosten einer Klassenfahrt fürsorgewidrig und damit auch im Nachhinein in bestimmten Fällen nichtig ist http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2011/11_Sa_1852_10urteil20110203.html Trotzdem taucht der entsprechende Passus in den offiziellen Formularen immer noch auf.
Teilen Sie die Einschätzung des Gerichts bezüglich der Fürsorgewidrigkeit des Dienstherrn gegenüber den Bediensteten?
Können Sie Auskunft darüber geben, ob das Land NRW Revision eingelegt
hat?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Sylvia Löhrmann Bündnis 90/Die Grünen