Frage an Sylvia Löhrmann von Frank H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Laut einer aktuellen Pressemitteilung sagt die SPD Rheine (vgl. bitte www-spd-rheine.de), dass der Elternwille für die CDU Rheine offenbar zweitrangig sei und führt hierzu aus, dass der Schulfrieden, der im Landtag zwischen SPD, Grünen und CDU geschlossen wurde, offenbar nicht bis nach Rheine durchgedrungen zu sein scheint.
Dabei bezieht sich die SPD Rheine ( Quelle Homepage der SPD Rheine) auf die Aussage
einiger CDU Schulpolitiker in Rheine, wonach im Stadtgebiet zwei Sekundarschulen
geschaffen werden sollen.
Ist es richtig, dass in NRW die Sekunderschule mit dem sog. Schulkonsens von CDU, SPD und Grüne eingeführt wurde ?
Sieht die Genehmigung einer Sekundarschule neben einer Schulentwicklungsplanung auch zwingend eine Elternbefragung vor ?
Bedarf es für die Genehmigung einer Sekundarschule auch einen regionalen Konsens ?
Wie bewerten Sie das Ansinnen der SPD Rheine (vgl. bitte auch Prüfantrag auf der Homepage der SPD Rheine), die bereits ausgebaute und fünfzüzig geführte und genehmigte Euregio Gesamtschule in Rheine vierzügig führen zu wollen ?
Sehr geehrter Herr Hemelt,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne der Übersichtlichkeit halber wie folgt kurz wiedergeben und beantworten möchte:
1. Ist es richtig, dass in NRW die Sekundarschule mit dem sog. Schulkonsens von CDU, SPD und Grüne eingeführt wurde ?
Antwort:
Die Sekundarschule wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 25. Oktober 2011 auf der Grundlage des zwischen den Parteien CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 19. Juli 2011 vereinbarten Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen eingeführt. (Mehr Informationen zum Schulkonsens finden Sie in der Sonderausgabe von Schule NRW unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Publikationen/Schule_NRW/Sonderausgabe.pdf , zur Sekundarschule, mit zahlreichen weiteren Verweisen: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/index.html ).
2. Sieht die Genehmigung einer Sekundarschule neben einer Schulentwicklungsplanung auch zwingend eine Elternbefragung vor?
Antwort:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Wille der Eltern bei der Ermittlung des Bedürfnisses für die Errichtung zu ermitteln. Dazu bedarf es eines nachvollziehbaren Verfahrens. Daher ist in der Regel eine Elternbefragung erforderlich.
3. Bedarf es für die Genehmigung einer Sekundarschule auch einen regionalen Konsens?
Antwort:
Für die Errichtung von Sekundarschulen gelten die Regeln der Bedürfnisprüfung und der Abstimmung mit benachbarten Trägern entsprechend § 80 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 S. 2 SchulG. Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und einvernehmliche Lösungen finden. Bei Konflikten steht die Bezirksregierung als Moderatorin bereit; die Schulträger können auch eine andere Stelle mit der Moderation beauftragen. (Schulgesetz § 80 Abs. 2)
4. Wie bewerten Sie das Ansinnen der SPD Rheine (vgl. bitte auch Prüfantrag auf der Homepage der SPD Rheine), die bereits ausgebaute und fünfzüzig geführte und genehmigte Euregio Gesamtschule in Rheine vierzügig führen zu wollen ?
Antwort:
Schulentwicklungsplanung ist grundsätzlich eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Über die Festlegung der Zügigkeit von Schulen eines kommunalen Schulträgers entscheidet die zuständige obere Schulaufsicht auf Antrag des Schulträgers im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen. Eine Bewertung von Meinungen und Vorschlägen, die von Parteien und Interessensgruppen im Rahmen des kommunalen Meinungsbildungsprozesses zur Ausgestaltung der örtlichen Schulentwicklung geäußert werden, steht mir als Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW nicht zu.
Die zuständige Bezirksregierung Münster wird die Stadt Rheine in allen Fragen der örtlichen Schulentwicklungsplanung gerne weiterhin beratend unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann (MdL)