Frage an Sylvia Löhrmann von Eduard H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
der in einer anderen Frage zitierte Abschnitt aus der Schulordnung hat mich stutzig gemacht. Dort steht, dass Kinder in der Gesamtschule ohne Versetzung in die nächste Klasse übergehen. Nun wird eine gefährdete Versetzung bei den meisten Kommentaren zum sog. Bildungspaket nach SGBII als Voraussetzung genannt, um einen Teil der Unterstützung bzw. "Nachhilfe" zu erhalten.
Sind also Gesamtschulkinder hier von vorneherein nicht anspruchsberechtigt? Falls dies so ist, was werden Sie und Ihre Partei auf Landes- und Bundesebene unternehmen, um diese völlig absurde Situation zu ändern?
Und was würden Sie zu der Vermutung sagen, dass dies kein Handwerksfehler sondern evtl. Vorsatz ist?
Sehr geehrter Herr Hofmeister,
die Problemlage, die Sie in Ihrer Frage beschreiben, wurde mit Erlass vom 18. Juli 2012 behoben. Hintergrund für diesen Erlass war ein Gerichtsurteil sowie Erfolge der Landesregierung in langwierigen Verhandlungen mit dem Bund. Sie finden den Erlass unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Bildungs_Teilhabepaket/Erlass_BuT_Lernfoerderung_180712.pdf.
Über handwerkliche Fehler beim Bildungs- und Teilhabepaket möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren.
Wir Grüne setzen uns dafür ein, das sogenannte Kooperationsverbot wieder aufzuheben, damit der Bund Kommunen und Schulen auch unmittelbar unterstützen kann, z.B. in sozialpolitischen Fragen bei der Inklusion, dem Ganztag oder der Schulsozialarbeit. Dafür ist aber im Deutschen Bundestag und im Bundesrat eine 2/3-Mehrheit erforderlich, weil das Grundgesetz geändert werden muss. – Also: Schnelle Abhilfe ist nicht in Sicht. Aber Politik ist ja bekanntlich das Bohren dicker Bretter.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann (MdL)