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Sylvia Löhrmann
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Frage von Agnes R. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Agnes R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

ich möchte noch einmal auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn W. H. vom
7.5.2012 eingehen
http://www.abgeordnetenwatch.de/sylvia_loehrmann/888-48664--f338660.html#q338660

Herr Hohaus bezog sich erkennbar auf §27 APO SI

§ 27
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule
(1) Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in die Klassen
6 bis 9 über. Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der bisherigen
Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser
gefördert werden kann. Diese Empfehlung ist mit den Eltern zu beraten.
Der Empfehlung der Klassenkonferenz wird entsprochen, sofern die Eltern
nicht schriftlich widersprechen.

Dazu meine erste Frage:

Kennen Sie diesen Paragraphen wirklich nicht oder wollten Sie sich in
Ihrer Antwort nur durch eine Spitzfindigkeit (es gibt ja in der Tat eine
Versetzungsregel), die einem Nichtlehrer aber nicht ersichtlich sein dürfte,
um eine inhaltliche Aussage drücken?
Inwieweit glauben Sie, dass Letzteres ganz allgemein zum zunehmenden
Politikerverdruss beitrüge, falls es (bei Ihnen oder einem anderen Politiker einer
beliebigen Partei) häufiger vorkäme?

Zum Thema Abitur an Gesamtschulen und Gymnasien gibt es eine
Veröffentlichung aus dem Schulministerium

http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/upload/download/Zentralabitur_GOSt_2011.pdf

Die Quote der Durchfaller an der Gesamtschule ist etwa doppelt bis dreimal so hoch wie am Gymnasium. Die durchschnittlichen Leitsungen in den Kernfächern liegen an den Gesamtschulen deutlich unter denen am Gymnasium.

Dazu meine zweite Frage

Wie passt das zu Ihrer Aussage, dass "hier die Gesamtschulen fast so gute
Resultate erzielen wie die Gymnasien"?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Sylvia Löhrmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Reker,

in der Frage von Herrn Hohaus wurde der Eindruck erweckt, dass man ohne Leistungen zu erbringen, an der Gesamtschule Abitur machen könne. Darüber hinaus wurde unterstellt, es sei mein Ziel, jeder müsse Abitur machen - egal mit welchem Wissen und welchen Leistungen.

Das ist nicht der Fall. Und es ist auch nicht die Versetzungsregel und nicht die gelebte Schulwirklichkeit an Gesamtschulen.

Das Zentralabitur und auch die Standardsetzung der Kultusministerkonferenz machen ja die Abiturleistungen vergleichbar. Deshalb können sich AbiturientInnen aus NRW eben sehr gut auch in Bayern sehen lassen.

Und ich finde die Ergebnisse der Gesamtschulen tatsächlich sehr beachtlich.

Bitte vergleichen Sie die Durchschnittsnoten der Abiturabschlüsse. Angesichts der anders zusammengesetzten Schülerschaft an Gesamtschulen - nämlich mit vielen Schülerinnen und Schülern, denen in der 4. Klasse kein Abitur zugetraut und eine Gymnasialempfehlung verweigert wurde - finde ich es außerordentlich erfreulich und beachtlich, wie viele Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschulen zum Abitur geführt werden und dass die durchschnittliche Abiturnote sehr nahe am Durchschnitt der AbiturientInnen an Gymnasien ist.

Das gilt auch trotz Ihres Hinweises auf die "Durchfallerquote".

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann (MdL bis 14. März 2012)