Frage an Sylvia Löhrmann von Heinrich A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
warum wurde die WestLB nicht kontrolliert, obwohl das Land NRW und fast alle im Landtag vertretenen Parteien maßgeblich in den Kontrollgremien präsent waren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Ackermann,
vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne kurz Stellung nehme:
Die WestLB AG firmiert seit 2002 als Aktiengesellschaft und unterliegt damit den bundesrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes. Dabei definiert § 116 AktG eine strenge Verschwiegenheitspflicht für die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Die GRÜNE Fraktion, die nie ein Mitglied des WestLB-Aufsichtsrates gestellt hat, hat über viele parlamentarische Initiativen (Anträge, Kleine Anfragen, Ausschussberatungen...) in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, dem NRW-Landtag trotz dieser Restriktion im Aktienrecht Möglichkeiten zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes einzuräumen.
Nicht zuletzt durch diese Initiativen hat es im Landtag eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema WestLB gegeben. Dabei sind auch die Grundzüge der Geschäftspolitik von den einzelnen Vorstandsvorsitzenden mehrfach im Landtag vorgestellt worden. Diese Begleitung umfasste jedoch nicht das operative Geschäft der Bank, d. h. die Entscheidung zu einzelnen Kreditengagements. Dies kann ein Parlament auch nicht leisten. Es hat insofern eine andere Funktion als der Aufsichtsrat.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann (MdL bis 14. März 2012)