Frage an Sylvia Löhrmann von Hans W. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
der Entwurf zum 8. Schulrechtsänderungsgesetz sieht eine Erhöhung der Schulleitungspauschale für Grundschulen vor, die an mehreren Standorten geführt werden. Avisiert ist eine Pauschale von 13 WS für den Hauptstandort und 7 WS für jeden weiteren Standort. Im Gesetzentwurf ist aber nur von Verbundschulen die Rede. Soll diese Regelung auch für alle anderen Schulen mit zwei oder mehr Standorten gelten, die nicht ausdrücklich Verbundschule heißen. Die Biemenhorster Schule, deren Schulleiter ich bin, heißt offiziell Schule mit Nebenstandort (Dependance).
Bereits bisher bekamen Verbundschulen 3 WS zusätzliche Leitungszeit für den zweiten Standort. Auch diese Stunden werden unserer Schule nicht gewährt. In meinen Augen ist dies eine unzulässige Ungleichbehandlung, da die faktische Arbeitsbelastung absolut gleichwertig ist.
Werden Schulen mit zwei oder mehreren Standorten in Zukunft in dieser Frage gleich behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Wessels