Frage an Sylvia Löhrmann von Giannis P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Löhrmann
mein Name ist Jannis, ich bin 19 Jahre alt und besuche zurzeit das Westfalen Kolleg (zweiter Bildungsweg) um dort die Allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Jedoch werden mir Steine in den Weg gelegt. Da ich keine Berufsausbildung besitze, wird mir der Weg zum Abitur verwehrt. Nach dem 4.ten Semester muss ich das Westfalen Kolleg mit dem Schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen. Es besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Bezirksregierung in Detmold einzuholen aber die erteilung dieser Ausnahmegenehmigung liegt ausschließlich im ermessen der Bezirksregierung.
Ich habe die Hauptschule nach der 9ten Klasse verlassen aufgrund persönlicher Probleme. Dann habe ich mich auf der Abendrealschule angemeldet, auf der ich diesen Januar meine Mittlere Reife mit einem Zeugnisdurchschnitt von 2,8 erreicht habe. Mein großer Traum ist ein Studium der Rechts oder Politikwissenschaften aber wie soll ich ein solches Studium jemals antretten können mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ? Ich möchte keine Berufliche Ausbildung antretten, mein Ziel ist ein Studium der beiden oben genannten Fachrichtungen, aber durch diese Ausnahmegenehmigung werden mir unnötig Steine in den Weg gelegt. Warum gibt es keine "Durchlässigkeit" für Abendrealschüler auf Abendgymnasien oder Westfalen Kollegs stattdessen müssen Absolventen dieses Bildungswegs eine Bürokratische Prodzedur durchlaufen. Man beginnt das Abitur und weiß nicht einmal ob man jemals durch eine Ausnahmegenehmigung bis zum Abitur kommt. Warum tut unsere Landesregierung die mir lieber als eine Schwarz Gelbe Regierung ist, nichts in diesem Bereich und schafft diese Ausnahmegenehmigung einfach ab und lässt alle Abendrealschulabsolventen ohne Berufsausbildung ihr Abitur machen auf Abendgymnasien oder Westfalen Kollegs ?
Falls sie mir Antworten sollten danke ich Ihnen im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Jannis Petras,
zunächst einmal vielen Dank für die Frage und für das entgegengebrachte Vertrauen. Nun ist es etwas kompliziert mit der Frage, weil ich ja inzwischen nach der Selbstauflösung des Landtags keine Abgeordnete mehr bin, wohl aber Ministerin. Und die Frage richtet sich an die Landesregierung. Gerne möchte ich aber dennoch Ihre Frage klären, weil sie mir dringlich erschien:
Für ÜbergängerInnen von der Abendrealschule gibt es eine Sonderregelung:
Die Regelung, dass in Nordrhein-Westfalen Übergänger von Abendrealschulen, die den mittleren Schulabschluss erworben haben, die weiteren Aufnahmevoraussetzungen aber nicht erfüllen, die Möglichkeit erhalten, in den Bildungsgängen Abendgymnasium und Kolleg den Abschluss der Fachhochschulreife nachträglich zu erwerben, ist vor dem Hintergrund bestehender Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz nicht erweiterbar.
Allerdings hätten Sie noch folgende Wege, um die allgemeine Hochschulreife nachträglich zu erwerben:
1. Die Fortsetzung des Bildungsgangs Abendgymnasium bis zur Fachhochschulreife mit
→ Abschluss einer Berufsausbildung oder Nachweis einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit, spätere Wiederaufnahme des Bildungsgangs Abendgymnasium (Dauer des Bildungsgangs: mindestens 2 Jahre)
→ Abschluss einer Berufsausbildung in einem affinen Fach (z. B. Rechtsanwaltsgehilfe), Aufnahme in die FOS 13 – Fachrichtung Wirtschaft - an einem BK (Dauer 1 - 2 Jahre)
2. Abbruch des Bildungsgangs Abendgymnasium und Aufnahme eines Bildungsgangs am beruflichen Gymnasium (Dauer 3 Jahre) sowie
3. die außerschulischen Möglichkeiten einer Externenprüfung (nach einem Jahr ohne Schulbesuch möglich) oder des Hochschulzugangs für Berufserfahrene. Dazu sind im allgemeinen eine zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung nötig.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann (MdL bis 14. März 2012)