Frage an Sylvia Löhrmann von Robert B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
den Medien habe ich entnommen, dass Sie auf den Vorstoß, den Passus von „Ehrfurcht vor Gott“ aus dem Art. 7 der NRW-Verfassung zu streichen, mit folgenden Worten reagiert haben:
„eine Verfassungsänderung in diesem Punkt wäre schädlich. "Ehrfurcht vor Gott" zwinge niemanden zum Glauben. Schon bei Entstehung der Verfassung sei klar gewesen, das es auch darum gehe, den Glauben anderer zu achten. Niemand werde ausgeschlossen, egal, ob etwa freikirchlich, alevitisch, jüdisch, islamisch oder konfessionslos. Die Passage bedeute auch keine "schulische Mission".“
Dazu zwei Fragen:
Welchen Stellenwert in der Gesellschaft haben nach dem Art. 7 der NRW-Verfassung Atheisten, die ihre Kinder in dem Sinne erziehen, dass es keinen Gott gibt und dass sie keine „Ehrfurcht vor Gott“ haben brauchen?
Welche Rechtssicherheiten können Sie diesen Eltern bieten, dass sie sich nicht verfassungsfeindlich verhalten? Eine unverbindliche Erklärung "Schon bei Entstehung der Verfassung sei klar gewesen,..." reicht da wohl nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg