Frage an Sylvia Löhrmann von Max E. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
Im Landtagswahlprogramm der Grünen stand: "Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden".
Die Initiative "Kurze Beine - kurze Wege" setzt sich dafür ein, dass Schüler/innen und Lehrkräfte unabhängig vom Bekenntnis an allen öffentlichen Grundschulen gleiche Chancen bekommen. Dies ist an den Bekenntnisschulen, die immerhin ein Drittel aller Grundschulen in NRW ausmachen, derzeit nicht gegeben.
Uns ist zu Ohren gekommen, dass die Landesregierung eine "redaktionelle Klarstellung" der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) plant, um den Vorrang von Bekenntniskindern an Konfessionsschulen festzuschreiben. Sie greifen damit ein Vorhaben Ihrer Vorgängerin Sommer (CDU) auf. Bisher wird das Bekenntnis in der AO-GS mit keinem Wort erwähnt.
Eine solche Änderung der AO-GS zementiert die in unseren Augen bereits jetzt diskriminierende Praxis, die den Zielen von rot-grün u.a. im Bereich Integration direkt zuwiderläuft.
Erlauben Sie mir noch eine zweite Bemerkung: In einer Antwort vom 16.11. in diesem Forum auf die Anfrage einer evangelischen Lehrerin, die sich über die Einschränkung ihrer Berufsausübung allein aufgrund ihres Glaubens beklagt, antworten Sie mit dem Verweis auf §26 Abs. 7
("...Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit ...einzustellen".).
Finden Sie es nicht selbst absurd, wenn an Konfessionsschulen, an denen oft mehr als die Hälfte der Schüler nicht dem Schulbekenntnis angehören (so überwog z.B. in Bonn laut Schreiben aus Ihrem Haus vom 8.3.2010 an 14 von 18 KGS die Zahl bekenntnisfremder oder bekenntnisloser Kinder), trotzdem nur Religionsunterricht im Schulbekenntnis angeboten wird, weil die Eltern bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung unterschreiben mussten, um überhaupt Aufnahme zu finden?
Mit freundlichen Grüßen
Max Ehlers