Frage an Sylvia Löhrmann von Hans E. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Frau Löhrmann
Wie ich gerade lese haben SIe in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Ministerin am : "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” mitgearbeitet. Dieser sieht unter anderem einem komplett Scan von Dienstrechnern an Schulen vor.Damit sollen "Verstöße" gegen das Urheberrecht aufgedeckt werden. Wie können SIe es verantworten das damit elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Lehrern und Schülern wird damit grundsätzlich ein gesetzwidriges Verhalten unterstellt.
Wer liefert diese Software und wie wird sichergestellt das die datenschutzrechlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Auf welchen Betriebssystem ist die Software lauffähig.
Wie wird sichergesgestellt das die arbeits- und beamtenrechtliche Mitbestimmung eingehalten wird.
Fragen über Fragen die doch erst einmal geklärt werden sollten bevor der Vertrag in Kraft tritt.
Sehr geehrter Herr Eigen,
vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich zunächst mit der offiziellen Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung antworten möchte:
Zu den Vorwürfen, die Schulministerien der Länder setzten so genannte Schultrojaner ein, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung genommen: „Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Schnüffelei handelt, sondern um eine angekündigte und kontrolliert durchgeführte Überprüfung von Schulrechnern. Die von den Verlagen zu erstellende Software zur Identifizierung von digitalen Urheberrechtsverletzungen liegt bisher nicht vor. Klar ist: Eine solche Software wird in Nordrhein-Westfalen nur dann eingesetzt, wenn sie technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist – so ist es auch vertraglich vereinbart. Sobald die Software vorliegt und bevor sie eingesetzt wird, wird sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In diese wird der Landesdatenschutzbeauftragte selbstverständlich einbezogen.“
Selbstverständlich wird es keine Überprüfung von Privatrechnern von Lehrerinnen und Lehrern geben - dies sieht der Vertrag auch nicht vor.
Der Vertrag wurde vom bayerischen Staatsministerium im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) ausgehandelt - dies ist ein übliches und gängiges Verfahren.
Ohne ein solches, dort ausgehandeltes Verfahren müsste jede Schule wegen urheberrechtlicher Bestimmungen jegliche Kopie aus Schulbüchern und Lehrmaterialien genehmigen lassen und dokumentieren. Dies müsste bei der Bewertung des Vertrages berücksichtigt werden.
Entscheidend ist aber für mich: Solange keine Plagiatssoftware vorliegt, kann ich sie auch nicht einer seriösen (internen und externen) Überprüfung unterziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL