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Sylvia Löhrmann
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Frage von Agnes R. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Agnes R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

wie ich gerade auf http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/ gelesen habe, gibt es seit einiger Zeit einen Gesamtvertrag zwischen den Schulbuchverlagen und den Ländern zur Vergütung von Urheberrechtsansprüchen,
http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf

Hierzu habe ich einige Fragen

1.) Paragraph 5, Absatz 1
Wie kommt es zu der Steigerung der Vergütung für die Vervielfältigung von 7,3 Mio (2011) auf 9 Mio (2014). Sollte in Zeiten rückläufiger Schülerzahlen die Vergütung nicht eher sinken, da ja entsprechend weniger Bedarf besteht?
Wie groß ist der Anteil von NRW an diesen Zahlungen?

2.) Paragraph 6, Absatz 1
Wie weit sind die verbindlichen Vorgaben bereits ausgearbeitet? Sind Lehrerverbände an der Ausarbeitung beteiligt?

3.) Paragraph 6, Absatz 2
Welche Geräte fallen unter die Kategorie "von der Schule genutzte [...] Speichersysteme"? Sind hiermit auch die Privatrechner der Lehrer gemeint, die diese für die Schule einsetzten.? Wie sieht es mit Verwaltungsrechnern aus, die ausschließlich Information über Schullaufbahnen enthalten?

4.) Paragraph 6, Absatz 4
- Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Plagiatssoftware?
- Wie und von wem wird die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit festgestellt? Werden die Länder den Quellcode der Plagiatssoftware untersuchen?
- Wird die durch den sog. "Staatstrojaner" angestoßenen Debatte zu einer erneuten Überprüfung und ggf. genaueren Formulierung dieses Absatzes führen?
- Liegt ein Rechtsgutachten zu der grundsätzlichen Zulässigkeit eines solchen Programms vor, vor allem unter dem Aspekt, dass Schüler und Lehrer auf ihren Benutzerkonten auch private Daten abspeichern?
- Wie sind die betrieblichen Mitwirkungsorgane eingebunden?

Mit freundlichen Grüßen

A. Reker

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Reker,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich zunächst mit der offiziellen Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung antworten möchte:

Zu den Vorwürfen, die Schulministerien der Länder setzten so genannte Schultrojaner ein, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt Stellung genommen: „Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Schnüffelei handelt, sondern um eine angekündigte und kontrolliert durchgeführte Überprüfung von Schulrechnern. Die von den Verlagen zu erstellende Software zur Identifizierung von digitalen Urheberrechtsverletzungen liegt bisher nicht vor. Klar ist: Eine solche Software wird in Nordrhein-Westfalen nur dann eingesetzt, wenn sie technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist – so ist es auch vertraglich vereinbart. Sobald die Software vorliegt und bevor sie eingesetzt wird, wird sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In diese wird der Landesdatenschutzbeauftragte selbstverständlich einbezogen.“

Da es die Software noch nicht gibt, erlaube ich mir einige zusätzliche Bemerkungen:

Selbstverständlich wird es keine Überprüfung von Privatrechnern von Lehrerinnen und Lehrern geben - dies sieht der Vertrag auch nicht vor.

Der Vertrag wurde vom bayerischen Staatsministerium im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) ausgehandelt - dies ist ein übliches und gängiges Verfahren.

Ohne ein solches, dort ausgehandeltes Verfahren müsste jede Schule wegen urheberrechtlicher Bestimmungen jegliche Kopie aus Schulbüchern und Lehrmaterialien genehmigen lassen und dokumentieren. Dies müsste bei der Bewertung des Vertrages berücksichtigt werden.

Entscheidend ist aber für mich: Solange keine Plagiatssoftware vorliegt, kann ich sie auch nicht einer seriösen (internen und externen) Überprüfung unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL