Frage an Sylvia Löhrmann von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Löhrmann,
zu
Einfluss der Bundeswehr auf NRW-Schulen soll ... - WDR.de
www1.wdr.de/themen/infokompakt/.../nrwkompakt566.html
3. Sept. 2011 – Der Einfluss der Bundeswehr auf die Schulen in NRW soll eingeschränkt werden. Dazu werde die Kooperationsvereinbarung des ...
WDR.de
Info kompakt
Kurznachrichten
NRW kompakt
Archiv
Einfluss der Bundeswehr auf NRW-Schulen soll eingeschränkt werden: 03.09.2011, 14.08 Uhr
--------------------------------------------------------------------------------
Einfluss der Bundeswehr auf NRW-Schulen soll eingeschränkt werden: 03.09.2011, 14.08 Uhr
Der Einfluss der Bundeswehr auf die Schulen in NRW soll eingeschränkt werden. Dazu werde die Kooperationsvereinbarung des Landesregierung mit der Bundeswehr überarbeitet, kündigte Ludwig Hecke, Staatssekretär im NRW-Schulministerium, am Freitag (02.09.2011) in Aachen an.
Die mögliche Beteiligung der Bundeswehr an der Lehrerfortbildung solle gestrichen werden. NRW will aber laut Hecke ähnliche Kooperationen wie mit der Bundeswehr auch mit Vertretern der Friedensbewegung eingehen. Dafür würden künftig im Haushalt Mittel eingeplant.
Die Fragen:
Werden Friedensorganisationen in NRW auch dann Mittel erhalten, wenn sie keine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium abgeschlossen haben, aber Schulen besuchen
wollen?
Wird es neben der Erstattung der Fahrtkosten auch eine Verdienstausfallentschädigung geben?
Der Hintergrund für meine zweite Frage ist, daß die mit Steuergeldern finanzierten Bundeswehroffiziere keinen Verdienstausfall haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich kurz beantworten möchte:
1. Ja. Die Friedensorganisationen erhalten die Mittel über die Schulen, die die Veranstaltungen eigenständig durchführen.
Der Abschluss einer formalen Kooperationsvereinbarung mit Friedensorganisationen ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Bei der Vielzahl möglicher Organisationen und deren Interessen wäre der Verwaltungsaufwand nicht gerechtfertigt. Deshalb hat das Ministerium (MSW) für die Beteiligung der Organisationen der Friedensbewegung das Erlassverfahren gewählt (siehe Antwort auf Frage 2). Damit können sich alle Organisationen der Friedensbewegung beteiligen. Die Entscheidung, welche Vertreterinnen/welcher Vertreter von welcher Organisation im Einzelfall in den Schulunterricht eingeladen wird, trifft die für diesen Unterricht verantwortliche Lehrkraft in Abstimmung mit der Schulleitung sowie ggf. mit der Fach- und Schulkonferenz. Dabei sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten.
2. Es gibt eine Aufwandsentschädigung zu einem festen Satz, differenziert nach einer oder zwei Unterrichtsstunden.
Für die Beteiligung von Referentinnen und Referenten von Friedensorganisationen am Schulunterricht wurden für das laufende Haushaltsjahr 2011 des Schulministeriums Mittel in Höhe von 30.000,-- Euro etatisiert. Um den Verwaltungsaufwand für das Verfahren so gering wie möglich zu gestalten, erfolgt die Abrechnung über eine pauschale Aufwandsentschädigung einschließlich der Fahrtkosten und des weiteren Aufwands durch die jeweilige einladende Lehrkraft über die Bezirksregierung Münster.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL