Frage an Sylvia Löhrmann von Gerhard K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die Landesverfassung NRW als auch das Schulgesetz NRW sind im Internet frei zugänglich. Das ist schön.
Leider, in der Praxis, wenig hifreich da sich Schulamt, Rechtsamt ( kommunal ) als auch Lehrer&Schulen ( in Trägerschaft ) auf Regelungen im Bass als auch SchOG berufen.
Bass und SchOG stehen im Internet auf Landesseiten nicht im Volltext zur Verfügung.
Hiermit sind ergo Eltern schulpflichtiger Kinder ( wie auch Schul-/Klassenpflegschaften ) um essentielle Quellen des Verständnisses beraubt.
Auch jenseits von Bass und SchOG haben " Normalsterbliche " keinen bzw kaum einen Zugang zu entsprechenden Verwaltungsvorschriften nebst deren Interpretationen.
Als " Normalsterblicher ", welcher in die Mühlen dieser Regelungen in einem zugegeben seltenen Einzelfallgeraten ist ( nur das Beste für das Kinde wollend ), wende ich mich daher in dieser Form an Sie.
Ich hätte gerne Chancengleichheit, somit Datenzugriff. Ist das zu viel verlangt?
Anm.: Das übrigens analog zu einem schwebenden Verfahren Schulrecht NRW wo Sie und die Regierungssprecherin B.L. kontrahäre Aussagen öffentlich treffen, um auch den ralen Bezug zum " Tagesgeschäft " aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüssen
G. Keisers
Sehr geehrter Herr Keisers,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne Auskunft gebe:
Alle Erlasse, Verordnungen und Gesetze sind urheberrechtsfrei; das gilt natürlich auch für den Schulbereich.
Die die Schule betreffenden Gesetze und Verordnungen werden im Gesetz und Verordnungsblatt durch das Innenministerium veröffentlicht und sind dort im Internet für jeden abrufbar. Sie werden ebenfalls – wie insbesondere auch alle Vorschriften für den Schulbereich – im Amtsblatt des Schulministeriums (Schule NRW) veröffentlicht und in der jährlich aktualisierten BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) zusammengefasst.
Das monatlich erscheinende Amtsblatt und die BASS stehen allen am Schulleben Beteiligten – somit auch den Eltern – in der Schulbibliothek zur Einsichtnahme oder zur Ausleihe zur Verfügung.
Ein Großteil der Regelungen für den Schulbereich ist aber auch über den Internetauftritt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, das "Bildungsportal" (www.schulministerium.nrw.de) zugänglich. So sind dort etwa unter „Schulrecht“ grundlegende Gesetze und Verordnungen, wichtige Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie Erlasse und alle Richtlinien und Lehrpläne eingestellt. Zahlreiche weitere Regelungen sind unter den jeweiligen Sachthemen z. B. Ganztag, Unterricht oder Inklusion zusammen mit ausführlichen Erläuterungen und Hinweisen zu finden.
Ihr Vorwurf, dass „Normalsterbliche“ kaum Zugang zu den entsprechenden Verwaltungsvorschriften haben, ist daher für mich nicht nachvollziehbar. Was Ihren diesbezüglichen Hinweis auf Interpretationen betrifft, werden solche grundsätzlich nicht vom Ministerium herausgegeben. Sie sind ausschließlich als Kommentare zu bestimmten Gesetzen etc. im Buchhandel erhältlich.
Das von Ihnen angeführte Schulordnungsgesetz (SchOG), zu dem Sie gerne Zugang hätten, existiert nicht mehr. Es ist im Schulgesetz aufgegangen.
Die BASS wird im Auftrag des Schulministeriums vom Ritterbach Verlag erstellt und gepflegt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ein solch umfangreiches Werk selbstverständlich nicht kostenlos bereit gestellt werden kann. Es wird derzeit vom Verlag zum Preis von 56 Euro vertrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL