Frage an Sylvia Löhrmann von Jutta B. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Löhrmann,
ich frage Sie, warum wir in NRW so ein halbherziges Nichtraucherschutzgesetz haben und Sie gleichzeitig auffordern, es umfassend nachzubessern. Wie kann es sein, dass in Discotheken geraucht werden darf? Warum ist es nicht möglich, die jungen Menschen hier besser zu schützen? Warum thematisieren Sie Verbesserungen des Nichtraucherschutzes in unserem Bundesland jetzt in dieser Koalition nicht noch einmal?
Mit freundlichem Gruß
J. Bremer
Sehr geehrte Frau Bremer,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen nur zustimmen darin, dass die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes NRW - wohlgemerkt unter der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung entstanden - äußerst unbefriedigend sind. Die Evaluierung des derzeit geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass die Ausnahmeregelungen im Gesetz in einer Weise genutzt oder interpretiert werden, die nicht der Intention des Gesetzes entsprechen und ein konsequentes Einschreiten der Ordnungsbehörden gegen Verstöße erschweren. Hauptproblem sind hier die uneinheitlichen Regelungen in der Gastronomie und die Raucherclub-Regelung. Meines Erachtens bedarf es hier grundsätzlicher Vereinfachungen und Verschärfungen.
Auf der Grundlage der Evaluation des Nichtraucherschutzgesetzes diskutiert das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) unter Führung von Ministerin Barbara Steffens MdL jetzt mit den Abgeordneten des Landtags, den betroffenen Verbänden und Interessengruppen, wie der Nichtraucherschutz in NRW verbessert werden kann. Wie die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz überarbeitet werden, entscheidet der Landtag. Angesichts der aktuellen Forschungsergebnisse über den Zusammenhang von Herzinfarkt, Rauchen und Passivrauchen hoffe ich sehr, dass es auch in Nordrhein-Westfalen gelingen wird, die notwendigen Verschärfungen im Parlament gemeinsam durchzusetzen.
In einer Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums zum Evaluationsbericht heißt es: "Die Landesregierung hat den vorgelegten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher im Land Nordrhein-Westfalen gebilligt und Gesundheitsministerin Barbara Steffens damit beauftragt, die Ergebnisse der nun vorliegenden Evaluierung mit den betroffenen Verbänden und Interessengruppen zu diskutieren und auf dieser Basis einen breiten Konsens für die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes anzustreben."
Im übrigen ist für den 6. April ein Fachgespräch seitens der grünen Landtagsfraktion geplant. Weitere Informationen und die Einladung dazu in Kürze auf der Internetseite http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/default/rubrik/8/8412.html
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL