Frage an Sylvia Löhrmann von Josef A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Löhmann,
heute wende ich mich an Sie, weil ich einfach eine Verständnisfrage zur grünen Politik in NRW habe.
Die Presse berichtete (vielleicht unrichtig) darüber, dass man in NRW die als "Prostituiertensteuer" bezeichnete "Steuer auf sexuelle Vergnügungen" abschaffen wolle.
Die sei nicht unmittelbar möglich, weil es sich um eine kommunale Steuer handle, man beabsichtige aber, verstärkt darauf hinzuwirken.
Nun erschliesst sich mir nicht der Zweck dieser Massnahme.
Prostitution, selbst wenn legal durchgeführt, geht in vielen Fällen mit Kriminalität, u.A. mit sexueller Ausbeutung von ausländischen Frauen durch "Unternehmer" unterschiedlicher Art (beginnend mit der Zimmervermietung) einher.
Was ist nun die Absicht hinter der Abschaffung dieser Steuer?
Den betroffenen Sex-Gewerbetreibenden ein höheres Einkommen zu verschaffen?
Schwerlich, denn die "Einsparung" wird ohne jeden Zweifel von den entsprechenden Unternehmern abgeführt werden bzw. bei diesen verbleiben.
Oder möchten Sie die Verbraucherpreise für sexuelle Dienstleistungen senken, indem sie diese Steuer abschaffen und somit in der Hoffnung auf sinkende Preise durch Weitergabe der Einsparung an den Endkunden dem Bürger eine preiswertere Vergnügungsmöglichkeit schaffen?
Dies schiene mir nicht im Sinne der Gleichberechtigung, da derlei Angebote ausschliesslich von Männern genutzt werden und Frauen somit durch die grüne Politik benachteiligt würden.
Bitte erläutern Sie doch gelegentlich die Absicht hinter dieser Initiative.
Besten Dank.
Sehr geehrter Herr Angerer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Als eine der letzten Amtshandlungen der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung genehmigten die damaligen Minister Wolf und Linssen am 10. Mai 2010 die Einführung einer Steuer auf sexuelle Vergnügen in NRW. Einige der finanzschwachen Städte haben bereits reagiert und diese sogenannte Sexsteuer eingeführt. So sollen inzwischen Sexarbeiterinnen in Köln und etlichen Ruhrgebietsstädten helfen, die Kassen der Kommunen zu füllen. Dass die Prostituierten für ihre Erwerbstätigkeit bereits Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen, spielt dabei keine Rolle.
Diese zusätzliche Steuer belastet aus grüner Sicht die Falschen. Daher haben wir mit einer Kleinen Anfrage nachgehakt und wollten u.a. wissen, welche Kommunen ebenfalls die Einführung dieser Steuer planen. Da die Ausgestaltung der Steuer in der alleinigen Verantwortung der kommunalen Ebene liegt, bleibt auf die Erkenntnis der Kommunen zu hoffen, dass durch die Sex-Steuer kein Haushalt saniert werden kann.
Unabhängig davon wird die neue Landesregierung einen Runden Tisch "Prostitution" zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes einrichten.
Wenn Sie die genannte Anfrage sowie die inzwischen vorliegende Antwort der Landesregierung im Volltext lesen wollen, so geht dies über die Internetseite des Landtags NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-172.pdf .
Diese Antwort gebe ich Ihnen als Abgeordnete des Landtags und nicht in meiner Funktion als Schulministerin. Darauf muss ich Sie aufgrund der Geschäftsverteilung der Landesregierung hinweisen.
Sollten Sie genauere Informationen wünschen, wenden Sie sich hinsichtlich der Regierung am besten an die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens MdL, und in der Grünen Fraktion an Verena Schäffer MdL.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL