Frage an Sylvia Löhrmann von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Löhrmann!
ich stelle Ihnen die folgende Frage in identischer Weise, wie ich diese auch an Frau Kraft richte:
Warum bilden Grüne und SPD nicht einfach eine Fraktionsgemeinschaft im Düsseldorfer Landtag, analog dem Vorbild der Fraktionsgemeinschaft "Union" im Bund?
Die CDU im Bund wäre auf verloren Posten ohne die CSU, die neue sozialökonomische Fraktionsgemeinschaft (SOKO?) aber hätte sofort das traditionelle Recht, die Landtagspräsidentin zu stellen und natürlich auch den ersten Auftrag für die Regierungsbildung. Selbst im extremsten Fall, einer Große Koalition mit der CDU, hätte die mit Abstand größte Fraktion natürlich das Vorrecht auf die Ministerpräsidentin.
Jedenfalls treten Sie (beide) namens ihrer Parteien mit mehr politischer Harmonie gemeinsam vor die Öffentlichkeit, als z.B. CDU und CSU in der nur noch mühsam zusammengehaltenen Unionsfraktion(sgemeinschaft).
In diesem Sinne viel Glück bzw. - Glück auf!
Sehr geehrter Herr Bounin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die guten Wünsche und für Ihre Anregung.
Die Geschäftsordnung des Bundestages lässt gemäß § 10 Abs. 1 Fraktionsgemeinschaften unter der Bedingung zu, dass die Mitlieder derselben Partei angehören oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Die CDU tritt in Bayern nicht an und konkurriert deshalb dort nicht mit der CSU, sie bezeichnen sich selbst als "Schwesterparteien".
In der Geschäftsordnung des Landtages NRW findet sich eine solche Regelung wie im Bundestag zwar nicht, aber ich teile den Grundgedanken, dass ein Fraktionszusammenschluss auf der Grundlage gleicher Parteizugehörigkeit erfolgen sollte. GRÜNE und SPD haben, wie sie wissen, ganz unterschiedliche Programme und Traditionen. Der Schwerpunkt der GRÜNEN liegt auf der ökologischen und sozialen Erneuerung der Gesellschaft. Die Fraktionsbildung hat weitreichende Konsequenzen für ihre Mitglieder, also für die einzelnen Abgeordneten. Dies geht bis zur Willenbildung für das Abstimmungsverhalten im Parlament. Diese Abstimmungsprozesse im Parlamentsalltag kann ich mir kaum parteiübergreifend - auf der Grundlage unterschiedlicher Parteiprogramme - vorstellen. Die Interessenlagen sind zu unterschiedlich. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Unterscheidbarkeit der Fraktionen für die Bürgerinnen und Bürger kaum erkennbar ist. Dies wäre ein Manko für den politischen Willensbildungsprozess im Parlament. Ein Koalitionsvertrag hat, auch verfassungsrechtlich, einen ganz anderen Rang.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL