Frage an Sylvia Löhrmann von Lothar T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Löhrmann!
Die Grünen stehen ja zum Glück für eine offenheit in allen Bereichen.Nachdem es nun endlich Schwulen und Lesben erlaubt ist zu heiraten und damit auch steuerlich und rechtlich mehr an Vorteilen nutzen zu können,hier meine Frage:
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen.Vor dem Gesetz wird es immer noch als sogenannte wilde Ehe bezeichnet.Stirbt einer von beiden oder wird krank hat der andere kaum Rechte.Warum wird ein solches zusammen leben nicht mehr vom Gesetzgeber anerkannt auch mit allen Rechten und Pflichten wie bei verheirateten.
Meiner Meinung nach besteht hier ein Nachholbedarf.Wenn beide das bekunden kann doch auf eine Hochzeit verzichtet werden.Alg2 Empfänger leben ja auch ohne kürzungen zusammen.
Danke für ihre Antwort im voraus.
Gruß
L.Teuteberg
Sehr geehrter Herr Teuteberg,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen in der Tat ein kniffeliges Thema an, das allerdings auf Bundes-, nicht auf Landesebene zu regeln wäre.
Ich gebe Ihnen Recht - die unterschiedlichen Formen von Familie in unserer Gesellschaft haben sich maßgeblich verändert. Derzeit wird die Ehe in unseren Augen unangemessen - und auch über das vom Grundgesetz geforderte hinaus, privilegiert. Für uns GRÜNE ist Familie da, wo Kinder sind oder wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Formen des Zusammenhalts und miteinander Lebens wie nicht-eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, Ein-Eltern-, Adoptiv-, Pflege-, Regenbogen- und Patchwork-Familien bis hin zu familiären Netzwerken, die über Generationengrenzen hinweg auch Menschen ohne verwandtschaftliche Bindung einschließen. Das gilt es anzuerkennen.
Neue Familienmodelle erfordern neue Ideen, beispielsweise bei der rechtlichen Absicherung von Lebensgemeinschaften, die außerhalb von Ehe und Eingetragenen Lebenspartnerschaft füreinander Verantwortung übernehmen. Es geht dabei nicht darum, die aktuellen familienrechtlichen Institutionen (Ehe, Eingetragene Lebenspartnerschaft) zu ersetzen, sondern um Beseitigung der Ungerechtigkeiten, beispielsweise im Steuerrecht oder bei der Familienförderung.
Wir Grüne wollen das Ehegattensplitting bis zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Höchstgrenze abschmelzen, eine Kindergrundsicherung einführen sowie die Rechte im Krankheits-, Pflege- und Sterbefall reformieren.
Für eine gute Wahl am 9. Mai!
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL