Frage an Sylvia Löhrmann von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz
Welche Meinung haben Sie zum bestehenden Friedhofszwang in den einzelnen Bundesländern und welchen Stellenwert geben Sie Ruhestätten für Trauernde?
Sehr geehrter Herr Malok,
vielen Dank für Ihr Interesse an grünen Positionen. Zu Ihrer Frage gibt es keine aktuelle Beschlussfassung in unserer Partei, aber eine Vorgeschichte, aus der unsere Haltung hervorgeht:
Noch unter rot-grüner Regierung im Juni 2003 wurde nach langer parlamentarischer und öffentlicher Diskussion ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Damit wurde eine schon länger erforderliche Anpassung an neue Formen der Trauerkultur vollzogen, die aufgrund veränderter gesellschaftlicher Umgangsformen mit Trauer und Bestattung nötig war - nicht zuletzt beeinflusst durch die zahlreichen Menschen aus anderen Kulturen und mit nicht-christlicher Religion in unserem Land sowie durch veränderte Familien- und Lebensformen.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hatte eine weitgehende Liberalisierung vorgesehen, die - wie die damals öffentliche Resonanz zeigte - zum Teil gewachsene traditionelle Formen empfindlich berührte; in einigen Teilen waren auch Regelungslücken und Ungenauigkeiten ersichtlich.
Die Grüne Landtagsfraktion war bemüht, eine Öffnung für die in der Gesellschaft vorhandenen geänderten Erwartungen und Wünsche zu bewirken, aber zugleich behutsam mit den traditionellen Formen umgehen.
In der damaligen Diskussion waren insbesondere die Übertragung der Feuerbestattungsanlagen an Dritte und die private Aufbewahrung der Urne strittig, wobei wir Grüne uns sehr deutlich gegen die Aufbewahrung der Totenasche in privaten Räumen ausgesprochen haben, weil damit vielfältige Probleme verbunden sein können, die die Totenwürde berühren oder aber zu hohem bürokratischen Aufwand für deren Sicherstellung führen würden. Zum Beispiel bei folgenden Fragen:
- wird die private Aufbewahrung innerhalb der heute immer häufiger werdenden Patchwork-Familien, geschiedenen Ehen mit dann neuen Lebenspartnern, den Kindern und Enkelkindern bei familiären Konflikten dazu führen, dass die Trauermöglichkeiten für einige abgeschnitten werden?
- wählen manche aus rein materiellen Gründen diese Aufbewahrungsform, ohne sich mit dem würdigen Umgang zu befassen?
In der Abwägung dieser Fragen ist die Fraktion damals zu dem Schluss gekommen, Bestattungsorte auch außerhalb des Friedhofs nur im Sonderfall zuzulassen, wenn sichergestellt ist, dass die Nutzung des Ortes der Totenwürde nicht entgegensteht und der Ort dauerhaft öffentlich zugänglich ist.
Soweit zu dem damals stattgefunden Diskussionsprozess in NRW. Ich persönlich halte die damals getroffenen Entscheidungen nach wie vor für vernünftig und vertretbar. Sollten Sie darüber hinausgehenden Informationsbedarf haben, darf ich Sie an meine Kollegin Barbara Steffens verweisen.
Mit den besten Grüßen
Sylvia Löhrmann MdL