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Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhold M. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Reinhold M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
meine Frage lautet wie kann es sein das ein Gewerkschaftschef von Verdi im Vorstand der Lufthansa sitzt und seine Leute bestreiken diese?
So etwas gehört verboten, die Arbeitnehmer werden doch nicht für voll genommen, und der Abschluss ist von vornerein nicht so hoch. Und wie stehen Sie zur Pendlerpauschale?

MfG
Reinhold Meier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meier,
ich kann Ihre Ansicht nicht teilen.

Die Kritik die vor allem von BILD und der FDP an Bsirske vorgebracht wurde, zielt in der Konsequenz darauf, das System der deutschen Mitbestimmung - in dem auch Gewerkschafter Mitspracherecht in den Aufsichtsräten der Unternehmen haben - in Frage zu stellen.
Anders als Sie bin ich der Meinung, dass die Arbeitnehmerseite an Macht und Stellenwert verlieren würde, wenn Gewerkschafter aus der Teilnahme an Aufsichtsräten ausgeschlossen würden.
Frank Bsirske hat sich auch durch die Annahme eines der den Aufsichtsräten zustehenden Freifluges nichts zuschulden kommen lassen - und ob die Vergütung des Aufsichtsratspostens das Handeln beeinflusst, sollte man anhand seiner Politik beurteilen, ich habe in diesem Fall keine Zweifel. Allerdings war die Zeitgleichheit von Streik und Flug unsensibel - einem klugen Kopf hätte klar sein müssen, dass BILD sich darauf stürzen wird, solches ist schließlich der Lebenszweck dieses Blattes.

Jetzt zu Iher zweiten Frage:
Die Pendlerpauschale im früheren Umfang wieder einzuführen, halte ich für falsch. Den steigenden Energiepreisen muss anders begegnet werden - nicht indem man vesucht, den Verbrauch umwelt- und klimaschädlicher Energien hoch zu subventionieren, sondern durch Umstieg auf andere Energien - je schneller und ambitionierter, desto besser. In diesen Umstieg öffentliches Geld zu stecken, ist weit sinnvoller, da es den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig zugute kommt. Die Streichung der ersten 20 Kilometer in der Pendlerpauschale war allerdings ein steuerpolitischer Sündenfall von CDU/CSU und SPD. Die Ungleichbehandlung von kurzen und weiten Wegen zum Arbeitsplatz kann nicht verfassungsgemäß sein. Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2008 die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer als beruflich veranlasste Werbungskosten verlangen. Meine Fraktion schlägt statt der früheren Pendlerpauschale von 30 Cent/km ab dem ersten Kilometer 15 Cent/Kilometer vor.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl