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Sylvia Kotting-Uhl
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Frage von Frank S. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Frank S. bezüglich Finanzen

Geplante Diätenerhöhung
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
die geplante Diätenerhöhung hat in mir ein eigenartiges Gefühl hervorgerufen. Vor allem die Begründung mit der Anpassung an die Tarifabschlüsse des öffentl. Dienstes. Ich selbst bin beim Land als Beamter tätig und komme nicht in den Genuss der Tarifabschlüsse. Im Gegenteil, die vom Land beschlossene Gehaltsanpassung wurde mit der „Weihnachtszuwendung“ verrechnet, diese auf das Jahresgehalt umgelegt und gekürzt. Im Januar 2008 erhielt ich deswegen eine Gehaltserhöhung von netto 12,– € monatlich! Das ist in meinen Augen keine Erhöhung und schon gar kein Inflationsausgleich. Oder ist das der herbeigeredete Aufschwung?
Das Ansteigen der Diäten von 9% im November 2007 und jetzt zum 1.1.2009 um weitere 6% ist da für den Bürger = Volk = Wähler so nicht nachvollziehbar und nicht begründet.
Ob das Land B-W bereit ist, einen Nachschlag = Anpassung an die Tarifabschlüsse, an seine Beam-ten zu gewähren glaube ich nicht, da ja gespart werden muss. Die teilweise Rücknahme der „teuflischen“ Verwaltungsreform verursacht auch zusätzliche vermeidbare Kosten, wenn man vorher besser überlegt hätte.

Wie stellen Sie sich dazu?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch der öffentliche Dienst, insbesondere die Beamten des Bundes und der Länder an diesen Anpassungen teilnehmen können?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schölch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schölch,

Die geplante Diätenerhöhung ist die Konsequenz eines falschen Gesetzes, das die Koalition Ende 2007 gegen unsere Stimmen beschlossen hat. Rein formal hat also alles seine Ordnung. Vertretbar - verantwortbar ist die geplante Diätenerhöhung deswegen aber noch lange nicht. In einer Zeit in der mit viel Mühe den Rentnerinnen und Rentnern eine 1,1% ige Erhöhung "geschenkt" wird, der Mindestlohn in der Regierungskoalition nicht durchsetzbar ist und den Hartz 4-EmpfängerInnen weiterhin das Existenzminimum verweigert wird, bestätigt eine Diätenerhöhung dieser Höhe alle Vorurteile von Bürgerinnen und Bürgern über das Parlament als Selbstbedienungsladen. Den Parlamentariern die nicht nur von ihren Diäten, sondern auch von ihrem Ansehen in der Bevölkerung leben, erweist die Koalition damit einen Bärendienst.

Formal-rechtlich sind Diätenerhöhungen seit Ende 2007 an die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes gekoppelt. Die jetzt geplante Erhöhung ist die Folge des jüngsten Tarifabschlusses, den das Kabinett inzwischen beschlossen hat. Das Parlament wird morgen entscheiden. Der eigentliche Beschluss gilt also durchaus den Beamten. Wenn Baden-Württemberg hier einen Sonderweg geht, muss das baden-württembergische Parlament das begründen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl