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Sylvia Kotting-Uhl
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Frage von Ralph U. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Ralph U. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Ich schreibe an Sie, als Mitglied des Umweltausschusses

In letzter Zeit wurden in verschiedenen Städten mit hoher Feinstaubbelastung Umweltzonen eingerichtet. Gleichzeitig wurden an Kraftfahrzeugen rote, gelbe oder grüne Plaketten angebracht. Diese sollen den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge angeben und richten sich nach der Euronorm, die zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung gültig war.
Nach meinen Informationen enthält keine dieser Normen einen Grenzwert für Feinstaub. Erst ab Euro - 6 also ungefähr in 5 Jahren ist ein derartiger Grenzwert im Gespräch.

1.Frage:
Können Sie mir mitteilen, ob es andere Untersuchungen gegeben hat, nach welcher Messmethode diese erfolgt sind, und welche Feinstaub-Grenzwerte für die rote, gelbe und grüne Plakette gelten.

2.Frage:
Die genannten Euronormen enthalten einen Grenzwert für die gesamte Partikelmasse. Dieser wurde ständig verschärft. Halten Sie es daher für möglich, daß in modernen „abgasentgifteten“ Fahrzeugen trotz geringerem Partikelausstoß, durch Verkleinern und Aufspalten von ursprünglich großen Partikeln die Anzahl von kleinen und kleinsten Partikeln (also Feinstaub) erhöht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Urban

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Urban,

danke für Ihr Interesse an der Frage der Umweltzonen. Die Akzeptanz dieser zum Gesundheitsschutz vor allem unserer Kinder so wichtigen Umweltzonen hat Probleme bekommen durch die Aufdeckung massenweise unwirksamer eingebauter Dieselrußfilter die dank einer "Kulanzregelung" durch das Umweltministerium nur sehr schleppend wieder aus dem Verkehr gezogen werden.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Aussage "keine Feinstaub-Grenzwerte" stimmt für Benziner. Hier sind erst für die kommenden Euronormen ab 5 (frühestens Sept. 2009) Grenzwerte vorgesehen. Für Dieselfahrzeuge, bei denen das Feinstaubproblem viel relevanter ist, gelten seit der Euronorm 1 von 1992 Grenzwerte für Feinstaub (180 mg/km). Diese wurden dann immer weiter verschärft, bis zur heute gültigen Euronorm 4 - 25mg/km - und auf 5mg/km für die kommende Euronorm 5 (ab Sept. 2009). Alle Euronormen für Dieselfahrzeuge fußen auf Feinstaub-Grenzwerten (Euro1 hat den Grenzwert 180mg/km, Euro 2 80mg/km, Euro 3 50mg/km und Euro 4 25mg/km,)

Ihre 2. Frage: Es ist richtig, dass für den Gesundheitsschutz nicht allein die Partikelmasse, sondern ganz gravierend auch die Partikelzahl und -größe entscheidend ist. Wir setzten uns deshalb dafür ein, dass nur solche Filter zugelassen und eingebaut werden, die den Feinstaub tatsächlich zerstören und somit die Feinstaubbelastung in allen Bereichen von Parikelgrößen (PM 10, PM 2,5, PM 1 und PM 0,1) wirkungsvoll reduzieren. Wir haben von Anfang an nichts gehalten von den "offenen Systemen" die sich dann auch zu einem gravierenden Teil als völlig unwirksam erwiesen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl