Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Cornelia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
ich möchte wissen, wie Sie sich in der Frage "Volksabstimmung" im Grundsatzprogramm der Grünen positionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Hilberath
Sehr geehrte Frau Hilberath,
vielen Dank für Ihr Interesse am neuen Grundsatzprogramm der Grünen.
Der Entwurf enthält bisher zum Thema Volksabstimmung/Bürger*innenbeteiligung diese Passage:
(248) „Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltags expertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkreteFragestellung und erarbeiten Handlungs- empfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen aus- reichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen, ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder als Bürgerbegehren zu eineR konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das soll auch auf Bundesebene möglich sein.“
Die Bürger*innenräte sind mir ein wichtiges Anliegen, aber sie genügen mir nicht als partizipatives Element unserer repräsentativen Demokratie. Ich meine, dass wir unsere Demokratie gerade in diesen Zeiten, in denen sie angegriffen wird, weiterentwickeln müssen um sie zu verteidigen. Weiterentwicklung heißt für mich, Entscheidungsfindung und auch Entscheidungslegitimation auszuweiten. Deshalb habe ich mit anderen zusammen einen Antrag zum Grundsatzprogrammentwurf eingebracht, der Volksabstimmungen auch auf Bundesebene ermöglichen soll:
„Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen auch auf Bundesebene so eingeführt werden, wie sie als dreistufiges Verfahren in allen 16 Landesverfassungen verankert sind. Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler und Landesebene sollen verbessert werden. Bürger*innen-Räte und Volksentscheide sollen kombiniert werden können mit der Option, über die Ergebnisse von Bürger*innen-Räten direkt zu entscheiden. Ein Bundesabstimmungsgesetz muss sicherstellen, dass der Abstimmungstext eindeutig formuliert ist, über Konsequenzen der Entscheidung umfassend informiert wird, Minderheiten geschützt sind und alle Entscheidungsverlagen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegen zum Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes.“
Da dieser Antrag sehr viele Unterstützer*innen hat, gehe ich davon aus, dass er angenommen wird.
Die Entscheidung darüber fällt an diesem Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl