Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Michael W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Fau Koting-Uhl,
In Ihrer Antwort vom 13.11.07 an Frau Morsch schreiben Sie, daß nur Kinder ab 100.000€ Jahresbruttoeinkommen gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Ist das irgendwo verankert ( zum nachlesen)?
Dies wird nämlich von unserem Sozialamt ganz anders dargestellt.
Nach Abzug der Freibeträge für uns und unsere 3 Kinder zahlen wir monatlich die 33,-€, die bei der Rente und dem Pflegegeld meines Schwiegervaters zu den Seniorenheimkosten fehlen, und das wird jedes Jahr, wenn die Heimkosten erhöht werden, mehr. Unser Bruttoeinkommen beträgt keine 100.000€.
Sehr geehrter Herr Wolters,
die Grenze von 100.000€ Jahresbruttoeinkommen für die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern bezieht sich auf die Grundsicherung im Alter und auf verminderte Erwerbsfähigkeit (nachzulesen in Veröffentlichungen der zuständigen Ministerien), nicht auf den Fall der Pflegebedürftigkeit der Eltern. Das war aus meiner Antwort in der Tat nicht völlig klar ersichtlich, dafür bitte ich Sie um Entschuldigung. In der Petition die Hintergrund der Frage von Frau Morsch war wird eine Grenze von 50.000€ bei pflegebedürftigen Eltern angesetzt. Würde diese Grenze verallgemeinert, dann stünden sich viele Kinder gegenüber der heutigen Regelung schlechter.
Ihr Sozialamt argumentiert also richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl