Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Anje M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Kotting-Uhl,
mit Hinweis auf die Internetseite www.forum-elternunterhalt.de habe ich eine Frage inwieweit Sie sich mit dem Thema Elternunterhalt schon beschäftigt haben und wie Sie zur momentanen "sehr schwammigen" Gesetzeslage und Berechnungsgrundlagen durch die Sozialämter stehen ? Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Morsch,
ich muss Sie um Entschuldigung bitten für die doch lange Dauer bis zu meiner Antwort auf Ihre Frage. Themen die nicht zu meinem Aufgabengebiet gehören und mit denen ich mich bisher auch nicht befasst habe, müssen leider warten bis Zeit da ist mich mit ihnen zu befassen und mir Sachverstand einzuholen.
Jetzt zu Ihrer Frage: Sie verweisen auf das Forum Elternunterhalt und die darin befindliche Petition an den Deutschen Bundestag. Diese Petition fordert eine einheitliche rechtliche Reglung zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern und macht einen konkreten Vorschlag für eine Neuregelung. Derzeit wird die Petition im Ausschuss des Bundestages beraten. Grundsätzlich halte ich das Ansinnen einer einheitlichen Regelung für die unterschiedlichen Rechtsbereiche vor allem im Sinn von Klarheit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger für richtig. Dem gegenüber stehen allerdings unterschiedliche Lebenslagen in denen die Unterhaltspflicht greift. Den Betroffenen werden differenzierte Entscheidungen gerechter. Das ist der Grund warum in den unterschiedlichen Rechtsbereichen bisher verschiedene und u.U. abweichende Regelungen bestehen. Bemühungen um individuelle Gerechtigkeit verkomplizieren Regelungen im Allgemeinen und machen sie oft fast unerträglich bürokratisch und undurchschaubar. Ich möchte trotzdem nicht völlig darauf verzichten.
Bündnis 90/Die Grünen haben sich für eine deutliche Beschränkung des Elternunterhalts stark gemacht und diese auch (beispielsweise im SGB II) durchgesetzt. Forderungen anderer Parteien nach einer Ausweitung der Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern halten wir für falsch. Auch haben die Grünen in ihrer Regierungszeit die wechselseitige Unterhaltspflicht von erwachsenen Eltern und Kindern, die es in der alten Sozialhilfe gab, beim Arbeitslosengeld II abgeschafft. Für die Grundsicherung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit können nur Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern geltend gemacht werden, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 übersteigt. Würde dem Vorschlag des Elternunterhalts-Forums gefolgt, stünden Kinder gegenüber der geltenden Regelung schlechter da.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl