Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Norbert B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
Sie erklären mir Sachverhalte zu den Unterhaltskosten von Bundesstraßen allgemein. Um die ging es in meiner Frage nicht. Es geht konkret um die Baukosten für die jetzige Erweiterung der B 36 zwischen Neureut und Mühlburg auf 4 Fahrspuren, die der Bund nach den bestehenden Gesetzen bezahlen muss, denn es handelt sich um eine Bundesstraße. Warum steht dieses 10 Millionen-Projekt nicht im Bedarfsplan 2004 des Bundes? Angeblich sei es, z.B. bei der Nordtangente, zwingende Voraussetzung, um auf Kosten des Bundes eine Bundesstraße gebaut zu bekommen, dass das Vorhaben im Bedarfsplan des Bundes sei. Die B 36 ist nicht drin. Sie ist auch nicht im Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 2007 und dem darin enthaltenen per Gesetz beschlossenen Straßenbauplan 2006 bis 2010. Da Sie diesen Haushaltsplan mit beschlossen haben, wollte ich die Antwort von Ihnen beantwortet haben, denn darüber muss doch auf Bundesebene beraten worden sein.
Darf ich meine Frage nochmals konkret wiederholen: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage zahlt der Bund die B 36 in Karlsruhe nicht zu 100 %, sondern fördert sie lediglich mit 70 % als Gemeindestraße, wobei Sie (noch) nicht wissen, ob das richtig ist? Ich weiß es übrigens auch nicht, sonst würde ich Sie als Karlsruher Abgeordnete, die auch stellv. Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ist, nicht fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bensching
Sehr geehrter Herr Bensching,
ich habe Ihre Fragen so konkret beantwortet wie das PolitikerInnen die die Materie nicht selbst mit beraten haben möglich ist.
Die Rechtsgrundlage nach der die B 36 zu 70% bezuschusst wird, ist wie Sie wissen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Den noch offenen Ausgang der Befragung des Regierungspräsidiums durch den Bundesrechnungshof kann ich genau so wenig vorhersagen wie Sie.
Wie Sie richtig feststellen, bin ich stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss. Da Grüne ihre Verantwortung im Allgemeinen sehr Ernst nehmen, war eine Vertretung bisher allerdings nie notwendig. (Auch ich habe im Übrigen noch keine Sitzung meines Ausschusses verpasst.) An den detaillierten Beratungen des Verkehrshaushaltes war ich also nicht beteiligt, sondern ausschließlich an denen des Umwelthaushaltes. Alle Haushalte gemeinsam werden ausführlich ausschließlich im Haushaltsausschuss beraten dazu ist dieser Ausschuss da. Den Bundeshaushalt 2007 habe ich nicht wie Sie meinen mit beschlossen, sondern abgelehnt. Sie werden also verstehen, dass ich mich für Einzelpläne die Ihnen darin missfallen, nicht verantwortlich fühle. Mir selbst missfällt z.B. die Ausstattung des Umwelthaushaltes außerordentlich.
Wir haben uns ja bereits persönlich unterhalten. Auch von meiner Karlsruher Kollegin aus dem Landtag haben Sie ausführliche Antworten bekommen. Sie müssen mir schon verzeihen, wenn ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Sie mit keiner noch so ausführlichen Antwort zufrieden sind.
Ihrer auf anderem Weg an mich heran getragene Bitte eine Anfrage zur Sache an die Bundesregierung zu stellen bin ich nachgekommen. Sie wird derzeit von uns ausgearbeitet und dann eingereicht. Die Antwort werden wir Ihnen zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl