Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Norbert B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kotting-Uhl,
Ihre Antwort würde bedeuten, dass sich die Stadt Karlsruhe beim Bau der B 36 schlechter stellt, als z.B. die Gemeinde Graben-Neudorf. Dort wurde die B 36 ausschließlich vom Bund bezahlt. Die Städte würden also unter Missachtung des Konnexitätsprinzips, das bei der Einführung des Bundesfernstraßengesetzes am 6. August 1953 hoffentlich beachtet wurde, schlechter gestellt als die Gemeinden. Der Bund ließe sich somit auf Kosten der Städte seine Straßen in den Städten bauen und unterhalten. Könnten Sie diesen Widerspruch aufklären?
Ist es nicht so, dass der Bund die Bundesgelder für Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen an die Ländern entsprechend der anteiligen km-Zahl dieser Straßenkategorie verteilt? Die Ländern verteilen diese Gelder dann wiederum nach Ihrem „Gutdünken“ in Bau und Unterhaltung dieser Bundesfernstraßen. Bei der Berechnung der anteiligen km des jeweiligen Landes werden die Ortsdurchfahrten der Städte vermutlich nicht ausgespart, oder doch?
Somit erhält das Land Baden-Württemberg die prozentuale km-Pauschale für Bau und Unterhaltung und gibt diese wiederum an die Städte über 80.000 Einwohner weiter, denn diese sind Baulastträger für die Bundesfernstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten. Wenn die Stadt Karlsruhe auch noch über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Zuschüsse für den Bau von Bundesstraßen beantragt und erhält, würde die Stadt mehr Geld für den Bau und die Unterhaltung von Bundesstraßen bekommen, als Gemeinden und als sie selbst der Bau und die Unterhaltung kostet. Halten Sie das für gerecht? Das Regierungspräsidium Karlsruhe wurde zu der Genehmigung der GVFG-Mittel für die B 36 im Bereich Knielingen vom Bundesrechnungshof zur Stellungnahme aufgefordert. Leider habe ich keine Möglichkeit diese Stellungnahme einzusehen. Darf ich Sie um diese Einsicht bitten? Vielleicht lässt sich danach der mögliche Widerspruch durch Sie klären.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bensching
Sehr geehrter Herr Bensching,
zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, dass die Antwort etwas länger gedauert hat. Da der von Ihnen angesprochene Sachverhalt nicht zu meinen Themenbereichen gehört, muss ich auf die Expertise anderer Stellen zurückzugreifen.
Der Vorgang der Anfrage durch den Bundesrechnungshof an das Regierungspräsidium ist auch immer noch nicht ganz abgeschlossen. Informationen über laufende Prüfverfahren können der Öffentlichkeit daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Dennoch konnte ich über die zuständige Dienststelle folgendes in Erfahrung bringen: Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ist die von Ihnen angesprochene Überschneidung von Mittelvergaben für gleiche Zwecke im Fall des Ausbaus der B36 nicht gegeben. Der Ausbau selbst wird zu 70% mit projektbezogene Bundesmitteln nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) finanziert, über das FAG §26 (Finanzausgleichsgesetz) kann die Gemeinde zusätzliche Landesmittel für den Unterhalt der Straßen beantragen. Dafür gibt es eine Pauschale von 6.400 Euro/km, die die Kommune bedarfsorientiert einsetzt. Von letzterem betroffen sind sowohl Bundes-, als auch Landstraßen sowie Ortsdurchfahrten. Die prozentuale km-Pauschale ist demnach nicht für den Ausbau sondern für den Unterhalt vorgesehen, so dass in diesem Fall von einer Finanzierung des Ausbaus gleichzeitig mit Bundes- und Landesmitteln nicht die Rede sein dürfte. Sollten Sie über diese Antwort hinaus weitere Detailinformationen benötigen, bitte ich Sie, zu gegebener Zeit noch einmal direkt im Regierungspräsidium nachzufragen. Nach Abschluss des Verfahrens durch den Bundesrechnungshof wird man Ihnen sicherlich weitere Informationen zur Verfügung stellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl